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Säumniszuschlag für 01/13-03/14+04/14-06/14

Begonnen von SgtRampage, 14. August 2014, 14:45

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SgtRampage

Hallo zusammen,

kurze Frage: Ist es richtig/korrekt, dass Person A einmal für den Zeitraum 01/13 - 03/14 (Erstellungsdatum 04.07.14) und 04/14 - 06/14 (Erstellungsdatum 01.08.14; erhalten heute) jeweils einen Säumniszuschlag von 8 € (Gesamt 16 €) erhalten kann?
Langsam aber sicher wird Person A wohl auch zahlen (monatlicher per Dauerauftrag), weil es anscheinend kein vernünftiges und stressfreies Mittel dagegen gibt...

Vielen Dank!!

sin

Schau mal was das LG Tübingen zu Säumniszuschlägen auf dem Beitragsbescheid entschieden hat und was deshalb von diesen Beitragsbescheiden zu halten ist.