Vielen Dank euch für eure Meinungen!
Ja, ich bin nun ebenfalls deiner Meinung, Helm, dass "persönliches" so weit wie möglich rausgehalten werden sollte.
Schreiben sollte evtl etwas mehr "Gewicht" bekommen, als nur das trockenste vom Nötigen .... aber wie gesagt!
Danke auch ss32!
Das, was du schilderst, entspricht dem, was ich mir schon gedacht hatte: BS sucht es sich halt einfach aus, wenn "keine Reaktion".
Hier wirds aber interessant:
1.
HATTE EheMANN sehr wohl reagiert (blöderweise), hatte Sachlage damals geschildert ... blabla ... und das Ergebnis war gewesen, dass BS liebenswerterweise für Ehemann eine BETRIEBSSTÄTTE INNERHALB Wohneinheit angemeldet hatte.
2.
war damit BS ja nicht zufrieden und wollte nun auch die WOHNUNG (nicht Betriebsst.) unters Dach und Fach seiner Verwaltung bringen.
Da mit Ehemann ja bereits "alles besprochen war" und EheFRAU generell NIEMALS auf irgendetwas geantwortet hatte (sondern nämlich immer Ehemann), schnürte BS das WOHNUNGS-Paket halt dann einfach mit dem Etikett der Ehefrau zu.
So weit, so schlecht.
Jetzt kommt das wahrlich interessante:
Klar doch, könnte Ehemann dann halt eben schön brav immer im Namen der Ehefrau fleißig die Kommunikation tippen und die dann halt einfach von Ehefrau unterschreiben lassen etc.
Jedoch was würde das bedeuten, für all die Widersprüche und die klar geplante Klage?
Unklarheit und Chaos, würde das bedeuten, und DAS würde in späterer Folge BS oder Rundfun-Anstalt sehr wohl und ganz gezielt zu Last legen etc.! Nicht wahr?
Dass das alles die richtige Hand und den richtigen Fuss zu haben hat, hatte mir bereits unser lieber Kollege "Roggi" erklärt.
So zumindest hatte ich dies bzw ihn verstanden.
Und PS an Helm:
Ehemann hat natürlich nicht angemeldet und gezahlt, da es ja schlicht nichts anzumelden und zu zahlen gibt.
Welcher ANBIETER dieser Welt, hat das "Recht", einem KONSUMENTEN dieser Welt etwas AUFZU-ZWINGEN, wenn Produkt klarerweise NICHT bestellt oder in Anspruch genommen ist?
(wir kennen diese Frage alle, klar, doch hier ist sie wieder mal sehr passend!)
Am liebsten würde Ehemann den BS dazu auffordern, ihm die aufgeschlagene und entspr. Seite des Grundgesetzbuches vorzulegen, in dem dieses oben beschriebene "Grundrecht" schwarz auf weiß geschrieben steht.
NICHT der "Rundf.-Finanzierungs-Staatsvertrag" - oder wie immer er sich genau bezeichnet - interessiert hier, sondern jenes eben besagte Grundrecht bzw GrundVERFASSUNGS-Recht, oder?
LG tonarno