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Autor Thema: Erstes Anschreiben.  (Gelesen 1527 mal)

M
  • Beiträge: 1
Erstes Anschreiben.
Autor: 16. Juli 2014, 22:55
Hallo zusammen,

hätte mal eine Frage, ich habe diese Woche  das erste Anschreiben von dem Beitragservice erhalten.

Ich soll angaben machen ob schon jemand im Haushalt angemeldet ist oder nicht. Was soll ich tun ? Zahl seit Jahren nichts mehr.

Wenn ich mich bzw. unseren Haushalt anmelden würde ( was ich nicht vorhabe ) muss ich dann Rückwirkend ab 2013 einzahlen ?  vielen Dank im Voraus an Euch.



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Re: Erstes Anschreiben.
#1: 17. Juli 2014, 04:02
hätte mal eine Frage, ich habe diese Woche  das erste Anschreiben von dem Beitragservice erhalten.
Ich soll angaben machen ob schon jemand im Haushalt angemeldet ist oder nicht.
Da bist Du bei weitem nicht der Erste...
...wie auch diverse Ergebnisse mit Suchbegriffen wie "erstes Schreiben", "rückwirkende Zahlung" etc. zeigen ;) :police:
Wir können es hier leider schlicht nicht leisten, wiederkehrende Grundsatzfragen wiederholt einzeln zu beantworten.
Dafür bitten wir um Verständnis.

Was soll ich tun ?
Was Du tun "sollst", kann Dir hier niemand sagen - das musst Du selbst entscheiden ;)

Was Du aber tun "solltest", um zu wissen, was Du tun könntest, ist:
Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, zu verstehen...
...beginnend z.B. mit der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Auch auf der "Statistik-Seite" des Forums unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=stats
lässt es sich gut querstöbern - nach den beliebtesten Threads, den längsten Threads usw. ;)

...und vor allem auch mal die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen ;) :police:

Zahl seit Jahren nichts mehr.
Das mag zwar schön sein, ist aber in der Sache nicht von Belang... ;)

Wenn ich mich bzw. unseren Haushalt anmelden würde ( was ich nicht vorhabe ) muss ich dann Rückwirkend ab 2013 einzahlen ?
Nach dem Willen des sog. "Beitragsservice" auf jeden Fall  ;)
sofern die Wohnung damals schon im Sinne des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" beitragspflichtig war...

Nicht verzagen!
Und vor allem auch nicht durch meine vielleicht etwas sarkastischen Entgegnungen irritieren lassen.
Ist nicht böse gemeint.

Dranbleiben! Weitermachen!

Gruß
Bürger :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2014, 05:58 von Uwe«
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