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Autor Thema: Klage vorm VG in 2. Instanz - Welche Kosten?  (Gelesen 1329 mal)

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Klage vorm VG in 2. Instanz - Welche Kosten?
Autor: 30. Juni 2014, 01:52
Hallo.

Ein Richter sagte vor etwa 25 Jahren zu mir: "Ich veruteile Sie wegen zu schnellen Fahrens mit dem Motorrad. Wenn SIE immer noch glauben dass Sie nicht gefahren sind, können Sie ja in Berufung gehen...". Auf dem Foto war ich wegen Sonnenbrille, schwarzem Helm und schwarzen Tuch vorm Gesicht nicht zu erkennen, es gab auch keine Polizisten als Zeugen die mich angehalten hatten. Ich bin damals nicht in Berufung gegangen...

Ich habe mittlerweile mehrere Richter im Bekanntenkreis, und die haben mir (eher unbewusst) dieses und auch allgemein erklärt wie die deutsche Recht wirklich funktioniert, was sich mit meinen eigenen Erfahrungen vor Gericht deckt , und der eigentliche ursprüngliche Sinn dahinter ist auch nicht unbedingt schlecht:

In der ersten Instanz kann der Richter ein Urteil fällen, auch wenn die Beweislage nicht ausreichend ist. Einfach, weil er/sie der Überzeugung ist, dass es Recht sei. Und zwar deshalb, damit viele Straftäter, die schuldig sind, aber wo es keine ausreichende Beweise gibt, nicht straflos nach Hause gehen.

Wer sich zu Unrecht verurteilt fühlt (und/oder genug Geld hat, z.B. große Firmen mit einer eigenen Rechtsabteilung, und das ist der Haken an diesem System) kann dann in Berufung, in die zweite Instanz gehen. Hier kann das Urteil ggf. geändert werden, z.B. hin zum Freispruch.

Und wenn dann z.B. die Staatsanwaltschaft glaubt dass der Täter doch Schuldig ist, und die Beweise/Zeugen dafür für eine Verurteilung ausreichen, geht's in die dritte Instanz.

Deshalb interessiert es mich, wie teuer das Verfahren incl. aller Gebühren und Anwaltskosten wohl ist, wenn man nach einer erfolglosen Klage vorm VG in der ersten Instanz gegen das Urteil in der zweiten Instanz Einpruch einlegen möchte. Hat jemand da konkrete oder ungefähre Anhaltswerte, mit welchen Summen man da rechen muss? Und, muss der Verlierer des Verfahrens dann diese Kosten (des Gegners) übernehmen, oder bleibt man selbst darauf sitzen, auch wenn man den Prozess gewinnt?

Denn erst da, in der zweiten (oder dritten) Instanz sehe ich meine und unsere reellen Chacen, dieser grundrechtverletzenden Vorgehensweise vom BS & ÖRR endlich ein Ende zu bereiten.

Frei 8)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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P.S.: Unsere weitere Chance, gegen die Grundrechsverletzungen des BS & ÖRR erfolgreich zu klagen, sehe ich überigens auch darin, wenn möglichst viele Einpruch gegen den Bescheid einlegen und dann gegen den negativen Beitragsbescheid klagen, auch in der ersten Instanz - irgendwann ist es den Richtern nämlich m.E. zu blöd die Klagen mit fadenscheinigen Begründungen abzuweisen.


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