Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Alles zu spät? Gerichtsvollzieher droht mit Pfändung beim Arbeitgeber  (Gelesen 3203 mal)

F
  • Beiträge: 3
Person X hat aus Unwissenheit alles, was an Post kam, ignoriert. Nun hat sich der GV bei ihr gemeldet. Nach kurzem Telefonat wurde durch ihn zur anwaltlichen Vertretung der Interessen von X geraten. Als logische Folge der Verweigerung der Vermögensauskunft wurde die Pfändung des geschuldeten Betrages vom Konto oder beim Arbeitgeber angekündigt.
Lohnt denn ein Einspruch gegen die Vollstreckung noch? Muss diese beim AG oder beim GV eingereicht werden? Was dann?
Wenn die Pfändung erfolgt, lohnt eione rechtliche Gegenwehr kaum noch, da nur noch weitere Kosten anfallen würden.
Ziel erreicht. Ende. Aus?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 550
Vielleicht auch mal den Titel anfordern (keine Ahnung in welcher Form man das macht, z.B. Antrag auf Akteneinsicht?) und auf Formfehler untersuchen, siehe Tübinger Urteil https://openjur.de/u/708173.html. Dabei beachten, dass das Urteil Bundesland-spezifisch ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 516
Als logische Folge der Verweigerung der Vermögensauskunft wurde die Pfändung des geschuldeten Betrages vom Konto oder beim Arbeitgeber angekündigt.

Bei verweigerter Vermögensauskunft ist das schwierig. Woher, wenn nicht aus einer Vermögensauskunft, könnte der BS Konto oder Arbeitgeber kennen?

Gravierender wäre der Eintrag im Schuldnerverzeichnis oder aber ein Haftbefehl zur Abgabe der Auskunft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

F
  • Beiträge: 3
Also, X hat an das AG, den GV und das VwG geschrieben. Mit den (hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.html) gegebenen Hinweisen/Textbausteinen, Richtlinien.
Darin zweifelt X die Eindeutigkeit des Gläubigers an, behauptet Nichterhalt eines Bescheides und wendet sich gegen Vollstreckung.
Zugleich hat X Widerspruch gegen den Bescheid für den Fall eingelegt, daß das Gericht von Zustellung ausgeht.

Was ist der "Antrag auf Eilrechtsschutz"? X hat etwas mit "Erinnerung gegen die Entscheidung des Gerichtsvollziehers" geschrieben.

Muß oder sollte X auch an den MDR Köln (!) oder den MDR Beitragsservice schreiben und Zusendung des Bescheides anfordern?

Problem bei allem: X hat wohl alle Fristen verstreichen lassen. Die anderen haben immer Monate und X nur zwei Wochen Zeit...

Der Gerichtsvollzieher könnte den Arbeitgeber leicht herausfinden, da beide in einer Kleinstadt wohnen.

Wie wehrt X sich gegen einen Schufa-Eintrag?

Hat jemand Erfahrungen mit dem Gerichtsvollzieher und dem weiteren Werdegang, bevorzugt in Sachsen?

Vielen Dank für alle Antworten und MfG





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2014, 19:49 von Uwe«

 
Nach oben