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Autor Thema: Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten  (Gelesen 3988 mal)

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Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten
Autor: 15. Dezember 2014, 00:18
Schönen guten Tag.

Person A schildert mal kurz einen Fall und eine geplante Antwort. Es wäre nett, wenn ihr Person A mitteilen würdet, ob A da irgendwelche Fallstricke übersieht.

Bis 10.2013 war Person A Bafögempfänger und offiziel befreit (Schreiben der GEZ mit Bestätigung liegt vor). Person A wohnt in Stadt X bis 10.2013, meldet sich dann dort ab und zieht in Stadt Y, wo sie bei Verwandten wohnt, die schon GEZ zahlen. Der Briefkasten in Stadt X bleibt aber erhalten, da Person plant in einem Jahr zurück zu ziehen und die Mitbewohner die (wenige) Post sammeln. Natürlich trudeln in diesem Jahr auch viele Schreiben der GEZ ein.
Zu 10.2014 zieht Person A wieder zurück in Stadt X und findet dort einen Haufen Schreiben und eine Forderung von 400€, die völlig utopisch ist.

Person A möchte nun auf diesen Schreiben reagieren, die zuletzt schon ernster wurden die Bezahlung wurde "sofort" gefordert und plant in etwa Folgendes:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bis 10.2013 war ich offiziell von Rundfunkbeiträgen befreit (Kopie liegt bei) und habe ab diesem Datum die Wohnung in der Stadt X nicht bewohnt (Abmeldung beifügen?). Deshalb ist es mir ein Rätsel, woher Ihre Forderung kommt.
Bitte um Neuaufstellung der Kosten ab 10.2014.

Sollte Person A das in etwa so schreiben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2014, 06:11 von Uwe«

P
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Re: Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten
#1: 15. Dezember 2014, 10:51
Person A hat da wohl einen größeren Denkfehler, eine Abmeldung nur bei einer Meldebehörde ist für die "Nichtzahlung" so unwichtig wie ein Sack Reis der irgendwo umfällt.

Der BS bzw. die LRA haben die Daten von A bereits, und damit die unbefristete Anmeldung, welche bestehen bleibt solange A diese nicht direkt bei BS oder LRA beendet. Das wurde wahrscheinlich nicht gemacht? Die Abmeldung bezog sich wahrscheinlich doch auf die Meldebehörde, falls nicht dann mal angeben. Eine Abmeldung bei der Meldebehörde befreit nicht von Zahlungen zumindest nicht aus der Sicht vom BS/LRA --> bedeutet,

Person A könnte innerhalb von 10 Wochen 10x umziehen ohne die Ummeldung jeweils beim BS anzugeben, würde der BS die Daten von der Meldebehörde nicht mit versuchen abzugleichen, sondern jede Meldung einfach direkt neu anmelden, dann könnte es passieren das Person A 10x bezahlen müsste, obwohl Person A jeweils nur eine Wohnung hat.


Sichtweise des BS/LRA

PersonA -> Anmeldung liegt vor
PersonA ist befreit bis 10.2013
PersonA muss zahlen ab 11.2013 bis Lebensende, solange kein anderer für Person A zahlt

was könnte Person A machen ->
dazu wäre es in der Geschichte gut zu wissen, welche Schreiben vielleicht nicht angekommen sind

sind zum Beispiel "Beitragsbescheide" nicht angekommen, dann hat A die Möglichkeit falls bereits ein GV kommen will, diesem zu erklären, dass keine Voraussetzung in Form von Bescheiden/Titeln oder echtlich vergkleichbar für eine Vollstreckung vorliegen.

Oder falls die Schreiben nur Mahnungen sind, dann könnte Person A, bei der BS/LRA nachfragen, warum diese Mahnungen geschickt worden und das da wohl etwas fehlt, also die Grundlage für die Mahnung -> Ziel -> Beitragsbescheid erhalten.

Ziel dieser ganzen Sachen wäre ein rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid -> gegen diesen kann Widerspruch und Klage erhoben werden.

Das Person A eine Weile nicht in der Wohnung gemeldet war interessiert keinen beim BS/LRA.

Mit dem geplanten Schreiben (Post oben), würde Person A nur den Erhalt von sagen wir mal dem letzten Schreiben bestätigen, sollte das ein Festsetzungsbescheid sein, dann besser falls die Frist es noch erlaubt gleich Widerspruch einlegen.

Person A wäre besser beraten gewesen, die Anmeldung mit Freistellung beim BS mit Ende der Befreiung zu widerrufen. Ja die Anmeldung läuft sonst einfach so weiter, das endet nicht nur weil die Freistellung ausläuft. -> PersonX kann nur empfehlen alle wichtigen Punkte in einen schönen Widerspruch stecken.

bis 31.12.2014 gibt es wohl noch die Möglichkeit rückwirkend verschiedene Sachen zu ändern, in wie weit das hier hilfreich wäre, kann PersonX nicht beurteilen und hängt von ein paar Angaben ab, welche in der Geschichte fehlen -> z.B. würde es in der alten Wohnung andere Zahler geben, ja -> dann drauf verweisen.

Sonst hier die Suche bemühen -> nach rückwirkender Befreiung oder ähnlich.

FAQ Lite -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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s
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Re: Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten
#2: 15. Dezember 2014, 18:17
Der Briefkasten in Stadt X bleibt aber erhalten, da Person plant in einem Jahr zurück zu ziehen und die Mitbewohner die (wenige) Post sammeln.

Handelt es sich um also eine WG mit gemeinsamem Briefkasten?

Dann hat A halt während seiner Abwesenheit weiter die Beiträge für die WG gezahlt und kann sich das Geld von den Mitbewohnern zurückholen.


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Gast

Re: Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten
#3: 15. Dezember 2014, 19:17
Handelt es sich um also eine WG mit gemeinsamem Briefkasten?

Dann hat A halt während seiner Abwesenheit weiter die Beiträge für die WG gezahlt und kann sich das Geld von den Mitbewohnern zurückholen.
Oder besser noch:

Dann klagt A eben gg. den 'Rundfunkbeitrag' (Gründe gibt es ja genug) und lässt sich von seinen Mitbewohnern anfeuern.  |-


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Re: Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten
#4: 15. Dezember 2014, 21:38
Wie wärs mit:

A erklärt dem Beitragsservice, dass er bis 10/13 befreit war und von 11/13 bis 09/14 in X bei Verwandten gewohnt hat - Beitragsnummer der Verwandten angeben.
Name war wohl in der alten WG vergessen worden vom Briefkasten zu entfernen...

Seit 10/14 wohnt A wieder in der WG und entweder zahlt ab dann dort brav oder gibt an dass ein Mitbewohner bereits zahlt - Beitragsnummer angeben.

Weiß grad nicht wie die Bestimmungen bei WGs sind. Im Zweifel seid Ihr ne Partnerschaft? ;-)


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k
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Re: Jetzt muss ich der GEZ wohl antworten
#5: 16. Dezember 2014, 07:47
Hi,

die Erfahrung habe ich auch schon gemacht, eine Abmeldung beim Meldeamt interessiert die Fernsehleute nicht, hauptsache schön kassieren, die interessieren sich nur für die Anmeldungen.

Einzige Möglichkeit sich entgültig abzumelden ist ins Ausland zu ziehen oder man muß denen eine Sterbeurkunde schicken, humm.. bei dem Gedanke frage ich mich wieviele Tote möglicherweise jetzt noch Betragsforderungen erhalten.

Zitat
Name war wohl in der alten WG vergessen worden vom Briefkasten zu entfernen...

Ich denk mal das wird die nicht interessieren...
Die werden dann versuchen dich ausfindig zu machen und dann munter Rechnungen schicken.


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