Person A hat da wohl einen größeren Denkfehler, eine Abmeldung nur bei einer Meldebehörde ist für die "Nichtzahlung" so unwichtig wie ein Sack Reis der irgendwo umfällt.
Der BS bzw. die LRA haben die Daten von A bereits, und damit die unbefristete Anmeldung, welche bestehen bleibt solange A diese nicht direkt bei BS oder LRA beendet. Das wurde wahrscheinlich nicht gemacht? Die Abmeldung bezog sich wahrscheinlich doch auf die Meldebehörde, falls nicht dann mal angeben. Eine Abmeldung bei der Meldebehörde befreit nicht von Zahlungen zumindest nicht aus der Sicht vom BS/LRA --> bedeutet,
Person A könnte innerhalb von 10 Wochen 10x umziehen ohne die Ummeldung jeweils beim BS anzugeben, würde der BS die Daten von der Meldebehörde nicht mit versuchen abzugleichen, sondern jede Meldung einfach direkt neu anmelden, dann könnte es passieren das Person A 10x bezahlen müsste, obwohl Person A jeweils nur eine Wohnung hat.Sichtweise des BS/LRA
PersonA -> Anmeldung liegt vor
PersonA ist befreit bis 10.2013
PersonA muss zahlen ab 11.2013 bis Lebensende, solange kein anderer für Person A zahlt
was könnte Person A machen ->
dazu wäre es in der Geschichte gut zu wissen, welche Schreiben vielleicht nicht angekommen sind
sind zum Beispiel "Beitragsbescheide" nicht angekommen, dann hat A die Möglichkeit falls bereits ein GV kommen will, diesem zu erklären, dass keine Voraussetzung in Form von Bescheiden/Titeln oder echtlich vergkleichbar für eine Vollstreckung vorliegen.
Oder falls die Schreiben nur Mahnungen sind, dann könnte Person A, bei der BS/LRA nachfragen, warum diese Mahnungen geschickt worden und das da wohl etwas fehlt, also die Grundlage für die Mahnung -> Ziel -> Beitragsbescheid erhalten.
Ziel dieser ganzen Sachen wäre ein rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid -> gegen diesen kann Widerspruch und Klage erhoben werden.
Das Person A eine Weile nicht in der Wohnung gemeldet war interessiert keinen beim BS/LRA.
Mit dem geplanten Schreiben (Post oben), würde Person A nur den Erhalt von sagen wir mal dem letzten Schreiben bestätigen, sollte das ein Festsetzungsbescheid sein, dann besser falls die Frist es noch erlaubt gleich Widerspruch einlegen.
Person A wäre besser beraten gewesen, die Anmeldung mit Freistellung beim BS mit Ende der Befreiung zu widerrufen. Ja die Anmeldung läuft sonst einfach so weiter, das endet nicht nur weil die Freistellung ausläuft. -> PersonX kann nur empfehlen alle wichtigen Punkte in einen schönen Widerspruch stecken.
bis 31.12.2014 gibt es wohl noch die Möglichkeit rückwirkend verschiedene Sachen zu ändern, in wie weit das hier hilfreich wäre, kann PersonX nicht beurteilen und hängt von ein paar Angaben ab, welche in der Geschichte fehlen -> z.B. würde es in der alten Wohnung andere Zahler geben, ja -> dann drauf verweisen.
Sonst hier die Suche bemühen -> nach rückwirkender Befreiung oder ähnlich.
FAQ Lite ->
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html