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Autor Thema: A+B versenden Widerspruch - 1 Tag nach Eingang nächster Bescheid... Was jetzt?  (Gelesen 2359 mal)

S
  • Beiträge: 10
Guten Morgen,
folgende Situation:

Person A und Person B leben zusammen in einer Wohnung. Ende Juli haben Person A und Person B jeweils einen Widerspruch versendet. Dieser wurde laut Rückschein am 31.07. entgegengenommen. Nun flatterte gestern bei beiden ein erneuter Beitragsbescheid mit Rechtshelfsbelehrung ein. Dieser ist datiert auf den 01.08 und hat demnach angeblich 2 Wochen gebraucht um zugestellt zu werden ... Innerhalb des "neuen" Beitragsbescheids wurde kein Bezug auf die eingereichten Widersprüche genommen ... Dem Betrag wurden natürlich nochmals 8 Euro Säumniszuschlag draufgesetzt. Wie sollten Person A und Person B nun vorgehen? Einfach den Widerspruch recyclen und erneut schicken?


VG


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K
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Hi war bei mir exakt die gleiche Vorgehensweise des BS, nur einen monat früher.
Zweiter Bescheid erlassen am 4.7, erhalten am 17.7 scheint Methode zu sein, aber ich hab eher das Gefühl die Datieren gerne zurück...

Ich hab denen im zweiten Widerspruch geschrieben das sich an meiner Situation nichts geändert hat (wie auch in der kurzen Zeit) und hab auf den ersten Widerspruch verwiesen. Sonst hatte ich nur den Antrag auf aussetzung der Vollstreckung drinnen.


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Wie sollten Person A und Person B nun vorgehen?
Einfach den Widerspruch recyclen und erneut schicken?
Das wäre die übliche Vorgangsweise - in der Tat... ;)

Weiter Infos zum generellen Konstrukt & Prozedere

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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S
  • Beiträge: 10
Das Antwortschreiben von Person A liegt nun bereits seit fast 1 Monat auf seinem Tisch und bisher ist der Widerspruchsbescheid, sowohl bezüglich seines ersten Widerspruchs vor 2 Monaten, als auch bezüglich seines 2. Widerspruchs nicht eingegangen. Gibt es für hier nicht ebenfalls eine Frist bis wann auf einen Widerspruch seitens des Beitragsservices reagiert werden muss?

Im Übrigen wurde der Widerspruch von Person B anerkannt und Person B wurde vom Beitrag befreit.

Viele Grüße,


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Das Antwortschreiben von Person A liegt nun bereits seit fast 1 Monat auf seinem Tisch und bisher ist der Widerspruchsbescheid, sowohl bezüglich seines ersten Widerspruchs vor 2 Monaten, als auch bezüglich seines 2. Widerspruchs nicht eingegangen.
Wer aufmerksam das Forum liest, dürfte wissen, dass dies keine Einzelfall ist.

Gibt es für hier nicht ebenfalls eine Frist bis wann auf einen Widerspruch seitens des Beitragsservices reagiert werden muss?
Auch hier gilt: Aufmerksam das Forum lesen.
Unter oben bereits erwähntem Link
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

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ist z.B. ausgeführt:
*bei Nichtbescheidung des Widerpruchs innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und
bei der Absicht, die Klage zu forcieren und die Verfahrensdauer nicht "freiwillig" zu verlängern:
Statt lediglicher UntätigkeitsKLAGE, die nur auf Erteilung eines WiderspruchsBESCHEIDs hinwirkt,
ggf. direkte AnfechtungsKLAGE des Beitragsbescheids.

User "Rochus" hat hierzu ebenfalls mehrfach geschrieben - einfach mal durch seine Kommentare stöbern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;area=showposts;u=5673


Um hier ein weiteres Abdriften bzw. wiederholtes Diskutieren bereits mehrfach behandelter Fragen zu vermeiden, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis & weiter alles Gute.


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