Hallo zusammen,
ergänzend zu meinem Beitrag vom 12.06.14 zitiere ich unten meinen Antrag auf Eilrechtsschutz:
"am 14.02.2014 verschiclte ich meinen Antrag auf fristgerechte Aussetzung der Vollziehung an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dort eingegangen am 17.02.2014 (Kopien beigefügt).
Eine Ablehnung des Antrags habe ich bis heute nicht erhalten. Auch ein Widerspruchsbescheid, welcher mir den Klageweg ermöglicht hätte, wurde mir nicht zugesandt.
Stattdessen erhielt ich gestern einen weiteren Gebühren/Beitragsbescheid mit dem Hinweis, dass Vollstreckungsmaßnahmen für frühere Zeiträume eingeleitet wurden.
Deshalb beantrage ich die Gewährung auf Eilrechtsschutz, obwohl noch kein Vollstreckungsbescheid bei mir eingegangen ist.
Gleichzeitig beantrage ich die Kostenübernahme durch die Landesrundfunkanstalt/Beitragsservice."
Zitat Antwort des Gerichts:
"Ihre Antrag ist am 11. Juni 2014 bei Gericht eingegangen.
Eine Abschrift des Antrages ist dem Antragsgegner zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen zugestellt worden.
Die Antragsgegnerin ist gebeten worden, bis zur gerichtlichen Entscheidung über einen Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kammer den Rechtsstreit in der Regel einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter übertragen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§6 Abs. 1 VwGO).
Alle Schriftsätze nebst Anlagen sollen zur Vermeidung gebührenpflichtiger Auslagen nur einfach eingereicht werden, denn an anwaltlich vertetene Beteiligte und Behörden leitet das Gericht Schriftsätze und Anlage per Telefax weiter.
..."
Gruß
zeitfürrecht