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Autor Thema: WG Problem, wer weiss was?  (Gelesen 2224 mal)

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WG Problem, wer weiss was?
Autor: 11. Juni 2014, 11:15
Guten Tag!,

folgende Situation wäre vorzustellen:

Person A bezieht ein Zimmer in einer WG als Untermieter. Der Hauptmieter ist Hartz IV Empfänger und meint man müsse sich um Gebühren nicht kümmern denn er sei ja Hauptmieter und deshalb entfällt ein Beitrag. Person A ist, zugegeben leichtgläubig und kümmert sich nicht weiter. In der Wohnung selbst wohnen neben dem Hartz IV Hauptmieter die Person A sowie die Person B, Person B ebenfalls als Untermieter. Niemand zahlt Gebühren.

Person A zieht im Juni 2014 aus und erhält in der neuen Wohnung einen Brief aus dem hervorgeht er solle seit 1.1.13 Gebühren nachzahlen in Höhe von über 350 Euro.
Person A ist allerdings Untermieter, ist das halbe Jahr über gar nicht in der Wohnung gewesen weil er arbeitstechnisch viel unterwegs war, hat weder einen Fernseher noch Internet noch ein Radiogerät dort und soll nun die GESAMTEN Beiträge für die Wohnung bezahlen?

Kann man das von ihm verlangen?

P.S.: Person C ist übrigens mittlerweile wieder in sein Heimatland zurück da er hier nur studiert hat. Gebühren werden im also egal sein.

Ich danke vielmals für Anregungen zu meinem Gedankenspiel!






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Re: WG Problem, wer weiss was?
#1: 11. Juni 2014, 14:05
Liebes neues Forumsmitglied,

es ist an der Zeit, dass der gute Beitragsservice dem Namen eine Ehre macht und uns alle mit seinem SERVICE begeistert.

Wir bitten Dich bei dem Beitragsservice anzurufen oder online eine Frage zu stellen, den Fall der Person A zu schildern und sich danach mit den Erkenntnissen im Forum zu melden. So können wir gemeinsam die Qualität der Hilfe zur Selbsthilfe deutlich steigern und den Beitragsservice zu dem machen, was der Bürger unter Service im Allgemeinen versteht. Bitte unterstütze uns bei dem Vorhaben der gerechten Lastenverteilung nach dem Verursacherprinzip. Denke bitte daran, nur die wirklich nötigen Angaben gegenüber dem Service zu machen. Nicht Du, sondern sie wollen dein Geld.
 
Selbstverständlich helfen wir nach dem Telefonat(-en) oder der Antwort des Beitragsservices nach Kräften weiter und stimmen die beste hypothetische Lösung für die Person A ab.

Viele Grüße und bis bald
Das gez-boykott-Team


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Re: WG Problem, wer weiss was?
#2: 11. Juni 2014, 14:21
Guten Tag!,

folgende Situation wäre vorzustellen:

Person A bezieht ein Zimmer in einer WG als Untermieter. Der Hauptmieter ist Hartz IV Empfänger und meint man müsse sich um Gebühren nicht kümmern denn er sei ja Hauptmieter und deshalb entfällt ein Beitrag. Person A ist, zugegeben leichtgläubig und kümmert sich nicht weiter. In der Wohnung selbst wohnen neben dem Hartz IV Hauptmieter die Person A sowie die Person B, Person B ebenfalls als Untermieter. Niemand zahlt Gebühren.

Person A zieht im Juni 2014 aus und erhält in der neuen Wohnung einen Brief aus dem hervorgeht er solle seit 1.1.13 Gebühren nachzahlen in Höhe von über 350 Euro.
Person A ist allerdings Untermieter, ist das halbe Jahr über gar nicht in der Wohnung gewesen weil er arbeitstechnisch viel unterwegs war, hat weder einen Fernseher noch Internet noch ein Radiogerät dort und soll nun die GESAMTEN Beiträge für die Wohnung bezahlen?

Kann man das von ihm verlangen?

P.S.: Person C ist übrigens mittlerweile wieder in sein Heimatland zurück da er hier nur studiert hat. Gebühren werden im also egal sein.

Ich danke vielmals für Anregungen zu meinem Gedankenspiel!

Person C ist Hauptmieter und kann auf Antrag von dem Rundfunkbeitrag befreit werden (Bezug von H4).

Person B ist Mitbewohner in der WG, gehört allerdings nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft mit C.

Person A hat den gleichen Status wie Person B.


Den Beitrag ab Einzug bzw. dem 1.1.2013 schulden alle 3 Personen gemeinschaftlich, d.h. der Beitragsservice kann sich aussuchen, von wem er das Geld einfordert. Verrechnungen dürfen Personen A, B und C dann im Innenverhältnis anstellen.

Angenommen, C hätte rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung gestellt: Die Befreiung gilt dann ausschließlich für Person C sowie dessen Bedarfsgemeinschaft.
A und B müssen dann untereinander ausmachen, wer den Beitrag zahlt.


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Re: WG Problem, wer weiss was?
#3: 11. Juni 2014, 18:00
Aber es wäre noch das Argument, daß A und B keine Wohnung innehaben, sondern baurechtlich nur ein Zimmer bewohnen, duschen könnten sie ja im Schwimmbad und sich waschen an der Plumpe auf der Straße, gekackt wird im Plumpsklo auf dem Hof.
Mit der Bezeichnung Bewohner einer Wohnung geht für mich die Verfügungsgewalt über die gesamte Wohnung einher, das kann man ja von einem WG-Zimmerbewohner ja nicht behaupten.


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Re: WG Problem, wer weiss was?
#4: 11. Juni 2014, 19:48
Nein, auch eine WG steht gesamtschuldnerisch für die Beitragszahlung ein.

Einzelne Zimmer sind durchaus zum Wohnen geeignet, selbst baurechtlich nicht genehmigungsfähiger Bauten wie z.B. zu niedrige Keller Wohnungen.


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