Angenommen, eine Person A hat sich beim Beitragsservice angemeldet aber bei ihr liegt eine Befreiungsvoraussetzung vor, sodass sie sich befreien lassen konnte. Nach Ablauf der gemeldeten Befreiungsvoraussetzung lag diese zwar weiterhin vor, es wurde aber vergessen den Nachweis inkl. Befreiungsantrag beim Beitragsservice einzureichen, sodass der Beitragsservice davon ausgegangen ist, dass die Befreiung nicht mehr vorliegt und Gebühren erhoben hat [wieso gibt es vom Beitragsservice in so einem Fall eigentlich kein Erinnerugnsschreiben wie "Ihre Befreiung endet, liegt die Befreiung weiterhin vor? Dann senden Sie bitte einen neuen Antrag" ?? Andere Behörden verschicken doch auch solche Erinnerungsschreiben...]
Jedenfalls erhebt in diesem Szenario der Beitragsservice Gebühren für 6 Monate, in denen kein Befreiungsantrag gestellt wurde - die Befreiungsvoraussetzung liegt aber unterunterbrochen bis zum heutigen Tag vor: Ist es denn überhaupt möglich, dass der Beitragsservice Geld von jemandem einfordert, der aktuell nachweislich kein Geld zur Verfügung hat (es wäre ja etwas anderes wenn Person A nun einer bezahlten Tätigkeit nachgehen würde, was aber in meinem Szenario nicht der Fall ist) Man kann ja keinem nackten Mann in die Tasche greifen...
Muss Person A für diese 6 Monate zahlen oder wie sollte sie vorgehen?