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Autor Thema: Befreiungsantrag vergessen  (Gelesen 1145 mal)

S
  • Beiträge: 13
Befreiungsantrag vergessen
Autor: 11. Juni 2014, 13:33
Angenommen, eine Person A hat sich beim Beitragsservice angemeldet aber bei ihr liegt eine Befreiungsvoraussetzung vor, sodass sie sich befreien lassen konnte. Nach Ablauf der gemeldeten Befreiungsvoraussetzung lag diese zwar weiterhin vor, es wurde aber vergessen den Nachweis inkl. Befreiungsantrag beim Beitragsservice einzureichen, sodass der Beitragsservice davon ausgegangen ist, dass die Befreiung nicht mehr vorliegt und Gebühren erhoben hat [wieso gibt es vom Beitragsservice in so einem Fall eigentlich kein Erinnerugnsschreiben wie "Ihre Befreiung endet, liegt die Befreiung weiterhin vor? Dann senden Sie bitte einen neuen Antrag" ?? Andere Behörden verschicken doch auch solche Erinnerungsschreiben...]
Jedenfalls erhebt in diesem Szenario der Beitragsservice Gebühren für 6 Monate, in denen kein Befreiungsantrag gestellt wurde - die Befreiungsvoraussetzung liegt aber unterunterbrochen bis zum heutigen Tag vor: Ist es denn überhaupt möglich, dass der Beitragsservice Geld von jemandem einfordert, der aktuell nachweislich kein Geld zur Verfügung hat (es wäre ja etwas anderes wenn Person A nun einer bezahlten Tätigkeit nachgehen würde, was aber in meinem Szenario nicht der Fall ist) Man kann ja keinem nackten Mann in die Tasche greifen...
Muss Person A für diese 6 Monate zahlen oder wie sollte sie vorgehen?


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V
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  • Beiträge: 5.038
Re: Befreiungsantrag vergessen
#1: 11. Juni 2014, 14:21
Liebes neues Forumsmitglied,

es ist an der Zeit, dass der gute Beitragsservice dem Namen eine Ehre macht und uns alle mit seinem SERVICE begeistert.

Wir bitten Dich bei dem Beitragsservice anzurufen oder online eine Frage zu stellen, den Fall der Person A zu schildern und sich danach mit den Erkenntnissen im Forum zu melden. So können wir gemeinsam die Qualität der Hilfe zur Selbsthilfe deutlich steigern und den Beitragsservice zu dem machen, was der Bürger unter Service im Allgemeinen versteht. Bitte unterstütze uns bei dem Vorhaben der gerechten Lastenverteilung nach dem Verursacherprinzip. Denke bitte daran, nur die wirklich nötigen Angaben gegenüber dem Service zu machen. Nicht Du, sondern sie wollen dein Geld.
 
Selbstverständlich helfen wir nach dem Telefonat(-en) oder der Antwort des Beitragsservices nach Kräften weiter und stimmen die beste hypothetische Lösung für die Person A ab.

Viele Grüße und bis bald
Das gez-boykott-Team


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 17:30 von Viktor7«

 
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