In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Da Anwälte nicht nur herumsitzen und auf Kläger in Sachen Rundfunkbeitrag warten, würde ich zusehen, dass ich mir eilends einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der näheren Umgebung suche, der sich auch mit dem Medienzirkus auskennt. Frage direkt bei der Anwaltskammer nach. Die müssten Dir erschöpfend Auskunft geben können, wer in Deinem Beritt dafür in Frage kommt.
Aber nimm Dir keinen Anwalt, der gerne Wetten, dass....? schaut, dessen Oma gerne Florian Silbereisen sieht und hört und der voll auf Champions League und Fußball-WM abfährt. Könnte sein, dass das Verfahren dann in die Hose geht.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"