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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 1  (Gelesen 4554 mal)

g
  • Beiträge: 116
Argumente zum Weiterdenken 1
Autor: 30. Mai 2014, 12:27
1.
Der Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) ist lange noch nicht rechtens, nur weil er beschlossen wurde. Er hat den Stellenwert eines nicht legitimen Ermächtigungsgesetzes wie nach 1914, das vom Parlament zu Gunsten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und zum Nachteil der Menschen beschlossen wurde, die nicht fernsehen möchten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz
„Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten. In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze.“
2.
Bus und Bahn nutze ich ebenfalls nicht. Warum sollte ich gezwungen werden, dafür zu zahlen... Weil vielleicht ein BahnBeitragStaatsVertrag abgeschlossen wird? Genauso absurd und unrecht im Sinn eines wirklich ethischen Rechtswesens ist der Rundfunkbeitragstaatsvertrag. Nach dessen Un-Logik könnte der Staat mit sich selbst noch ganz andere Verträge abschließen, wie wir sie schon ab 1914/1933 hatten.

3.
Gleichheitssatz des Grundgesetzes
http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
„Der allgemeine Gleichheitssatz verpflichtet die öffentliche Gewalt, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln. „Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) oder: wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln (Bundesverfassungsgericht). Die speziellen Gleichheitssätze legen fest, in welchen Fällen wesensgemäß Verschiedenes dennoch rechtlich gleich zu behandeln ist, z. B. die Gleichheitssätze in Art. 3 GG.
Gleichheitssätze verbieten also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss.
Nach der Rechtsprechung ist zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung eine abgestufte Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, die von dem Verbot evidenter Willkür bis zur strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reicht (s. u.). In diesem Rahmen können mithin durchaus Differenzierungen und Unterscheidungen vorgenommen werden.“
Wenn Ungleiches rechtlich ungleich und eben nicht gleich zu behandeln ist,  kann nicht von Menschen, die nicht fernsehen wollen, der gleiche Betrag verlangt werden, wie von Fernsehenden.
Wie ich in den 33 Punkten dieses Widerspruchs aufgeführt habe, gibt es keinen wie gefordert sachlichen Grund, der eine Gleichbehandlung rechtfertigt und von Menschen, die nicht - also ungleich - fernsehen, die Zahlung verlangt.
4.
Angesichts vieler verdummender, selbstgefälliger Programme, über die ich in den Zeitungen lese, bestreite ich vehement die allein selig machende aufklärerische und demokratiefördernde Funktion des Fernsehens. Das länger existierende Radio, für das ich Gebühren entrichte, sowie die noch länger bestehenden Zeitungen erfüllen diese Funktion voll und ganz. Was bilden sich die Fernsehmacher und Politiker besonderes auf ihr Medium ein?

5.
Ich verweise bezüglich 4. auf die Internetseite http://de.wikipedia.org/wiki/Neil_Postman, in der die aufklärerische Funktion Mediums Fernsehen ebenfalls verneint wird.

Er vertrat die These, dass das Fernsehen die Urteilsbildung der Bürger gefährde, und dass der Zwang zur Bebilderung zu einer Entleerung der Inhalte von Politik und Kultur führe. Er prägte dafür den Begriff „Infotainment“. In diesem Zusammenhang beklagte Postman die Infantilisierung der Gesellschaft.
Hierfür will man mir Geld abnötigen, obwohl ich es nicht ansehe?
6.
Der Verdacht liegt nahe, dass Politiker und Parteien jedem einzelnen mit dem Medium hauptsächlich eine Wahl- bzw. Manipulationsplattform verordnen wollen, gegen deren Bezahlung man sich als Belästigter und zur Kasse Gerufener nicht einmal wehren können soll. Auch das hatten wir zwischen 1933 und 1945 schon einmal ähnlich.
Ich bin nicht bereit, für eigennützige Eitelkeiten und Ziele der TV-Produzierenden, Politiker und Parteien zu bezahlen, die ich gar nicht sehen will.

7.
Wenn das Fernsehen von den Produzierenden und Kassierenden nun doch nicht als allein selig machend dargestellt werden sollte, wäre es in seiner vorgeblich Demokratie fördernden Funktion ohnehin austauschbar und damit verzichtbar. Für etwas so offensichtlich ersetzbares, das durch eigennützige politische und geschäftliche Interessen motiviert ist, kann eine Zwangsgebühr nur Unrecht sein.

8.
Darüber hinaus kann ein undemokratisches, keine Wahlfreiheit einräumendes, totalitäres System Geld einzutreiben schon im Ansatz nicht die Demokratie fördern. Vielmehr werden demokratische Werte unrechtmäßig auf den Kopf gestellt und Demokratieverdrossenheit gefördert.

9.
Ich habe nicht um die Einspeisung des Fernsehprogramms ins Internet gebeten, bin nicht gefragt worden und nutze sie nicht. Hören Sie einfach damit aufhören, wenn Sie sich in die Angst vor Trittbrettfahrern hineinsteigern. Dass Sie Angst vor illegalen Schwarzsehern auch im Internet haben, berechtigt noch lange nicht, selbst etwas im eigentlichen Rechts-Sinn Illegales durchzusetzen, indem Sie von Menschen, die nicht fernsehen wollen, Beiträge abnötigen.

10.
Ein Musiker in der Fußgängerzone kann auch nicht den Passanten, die seine Musik gar nicht hören und auch nicht stehen bleiben wollen, Geld abnötigen, weil sie der Musik im Vorbeigehen ja zuhören könnten. Täte er dies, würde es jeder selbstverständlich finden, die Polizei zu rufen, um sich seines Zugriffs zu erwehren. Sie aber haben die Wertesysteme auf den Kopf gestellt, indem sie auch gegen Menschen Ansprüche konstruieren, die Ihre Leistung gar nicht nutzen wollen. Ihre fixe Idee ist, diese um jeden Preis auch mit widersinnigen Konstruktionen  in die Haftung nehmen zu wollen.   

11.
Wie absurd dies ist, zeigt sich an weiteren Beispielen: Jeder Händler könnte Geld von Passanten dafür nehmen, dass er seine Ware im Fenster präsentiert – jeder Vorbeigehende ist ein potentieller Nutzer.

12.
Man könnte ungefragt z.B. Bier in die Hauswasserleitung einspeisen und - obwohl ich keinen Alkohol trinke - mehr Geld von mir verlangen als für Wasser, denn ich könnte ja Bier abzapfen.

13.
Ich habe auch ein Brotmesser und müsste schon prophylaktisch in Haftung genommen werden, weil ich es gegen jemanden richten könnte.

14.
Dass von den Rundfunkanstalten ungefragt das Programm ins Netz gestellt wird, kann mich nicht zur Zahlung verpflichten, nur weil ich die Möglichkeit hätte dies abzurufen.
Niemand, auch keine Körperschaft öffentlichen Rechts, kann für etwas, das lediglich ein Angebot ist, Bezahlung verlangen - unabhängig davon, ob ein anderer dies abnimmt oder nicht.

15.
Bereits am 24.04.1999 berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Kopie der WAZ habe ich als Anlage bereits am 02.09.2013 gefaxt), dass 1.800.000 Deutsche aus verschiedenen Gründen nie fernsehen wollen – das sind 1,7 % der Bevölkerung, wie dort angegeben ist.
Noch absurder ist das Bestreben, für eine vermeintliche Leistung pauschal Geld zu fordern, die von 1,8 Mio. Deutschen - wie auch von mir - nicht abgerufen wird, obwohl sie es könnten. Ich habe Sie nicht gebeten, Ihr Programm ins Netz zu stellen. Sie werden letztinstanzlich nicht damit durchkommen, ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen und abkassieren zu wollen.

Fortsetzung folgt


--- EDIT Moderator: ---

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Re: Argumente zum Weiterdenken 1
#1: 02. Juni 2014, 16:33
Person F sucht noch ein gutes Klageargument dafür, dass man ein Rundfunkempfangsgerät besitzt und aber ausschließlich private Sender empfangen möchte.

Gibt es hierzu eine Verbindung mit dem GG und einem entsprechenden Artikel?


Bisher ging es doch immer um die Möglichkeit den örR zu empfangen!


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Re: Argumente zum Weiterdenken 1
#2: 02. Juni 2014, 17:34
Dann sollte man es mit den Argumenten der Propaganda, der fehlenden Staaatsferne und der Manipultion versuchen. ÖrR ist nicht der Sender, der im Grundgesetz geschützt werden soll, an so einen Sender werden andere Anforderungen gestellt. Bisher behaupten die Befürworter des örR zwar, dass diese Sender so wichtig wären, zudem ist im Rundfunkstaatsvertrag §11 halbwegs formuliert, welche Anforderungen örR erfüllen muss. Allerdings erfüllt örR diese Anforderungen nicht hinreichend, so dass diese Umstände dazu führen, dass dieser Schutz verloren geht. Das ist jedoch nur meine Meinung und muss vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Die fehlende Staatsferne sollte schon Grund genug sein, um den Beitrag zu verweigern, aber die anderen Argumente haben auch einiges an Gewicht, man braucht es ja nicht untertreiben mit seinen Argumenten. Hier kann die Verweigerung aus Gewissensgründen erfolgen, zudem hat jeder das Recht zum Widerstand bei solchen offensichtlichen Rechtsmissbräuchen.
Weitere Möglichkeit: Niemand hat das Recht, jemanden zu benachteiligen, damit andere einen Vorteil erlangen. Das Geld des Rundfunkverweigerers wird verwendet, um die Beitragslast der Rundfunknutzer zu mindern. Wer den Beitrag verweigert, sorgt nicht für Ungerechtigkeiten, er finanziert lediglich das Unterhaltungsprogramm der Rundfunknutzer nicht mit. Wenn jemand Rundfunk nutzt, soll er den Preis bezahlen, der dazu erforderlich ist, eine zwangsweise Subventionierung durch Rundfunkverweigerer greift sicherlich in dessen  individuelle Freiheitsrechte ein.


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