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Autor Thema: Rückwirkend Zahlen?  (Gelesen 2238 mal)

B
  • Beiträge: 1
Rückwirkend Zahlen?
Autor: 31. Mai 2014, 20:21
Hallo

Person A wohnt schon länger mit Person B zusammen. Seltsam ist, Person A wird schon seit Monaten von der GEZ angeschrieben. Person B aber nicht! Noch nie! Person B hat einen ausländischen Namen. Lebt aber schon 20 Jahre hier und hat auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Keine Ahnung woran das liegt. Migranten Bonus?? =D Das wäre Frage 1 =)

Jetzt zum wichtigen... Person A bekomme schon länger Briefe von der GEZ. Bis vor kurzem hat Person A nicht darauf reagiert. Auf einen Brief der vor 2 Monaten kam hat Person A dann unbekannt verzogen und Porto zahlt Empfänger drauf geschrieben und ungeöffnet zurück geschickt. Das war ein Fehler.... Denn wie der Zufall es wollte sind Person A und B dann tatsächlich Umgezogen...

Heute kam dann der Brief von der GEZ an Person A:

Sehr geehrte Frau XXXXX,

vielen Dank für Ihre Informationen. Uns wurde mitgeteilt, dass Sie aus der XXXstraße 5 verzogen sind. Laut dem Einwohnermeldeamt sind sie aktuell unter der Anschrift XXXX wohnhaft. Wir haben die aktuelle Anschrift in ihrem Beitragskoto Nr. XXXX vermerkt.

Beachten sie bitte den aktuellen Kontostand. Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2014 einen offenen Betrag von 161,82€ aus. Bitte überweisen sie diesen Beitrag und geben sie dabei die Beitragsnummer an. Unsere Bankverbindung finden sie auf der Rückseite.

Freundliche Grüße

Ihr Beitragsservice

So... was soll Person A jetzt tun. Hat jemand schon einen ähnlichen Brief erhalten? Soll Person A wirklich den gesamten Betrag rückwirktend zahlen oder einfach ab heute den Monatsbetrag unter vorbehalt überweisen? Person A und B schauen kaum Fernsehen und wenn dann nur Sky und dafür bezahle sie auch gerne 25€ im Monat.
.... wie sieht das rechtlich aus? Läuft da irgendwas an Klagen was nach Erfolg aussieht?

Person A wäre auch bereit einen Technicker zu bezahlen der den Empfang der Sender die von der GEZ finanziert werden sperrt. Ist sowas in Planung?

Aber genug aufgeregt =) Die Frage lautet.... Was soll Person A tun?
Den gesamten Betrag rückwirkend Zahlen? Oder ab heute den Monatsbeitrag?
Oder gar nichts?

Person A hat keinerlei Schulden oder Schufaeinträge und möchte auch dass das so bleibt.

LG und Danke =)


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Re: Rückwirkend Zahlen?
#1: 31. Mai 2014, 21:40

vielen Dank für Ihre Informationen. Uns wurde mitgeteilt, dass Sie aus der XXXstraße 5 verzogen sind. Laut dem Einwohnermeldeamt sind sie aktuell unter der Anschrift XXXX wohnhaft. Wir haben die aktuelle Anschrift in ihrem Beitragskoto Nr. XXXX vermerkt.

das ist typisch Beitragsservice, die Menschen ohne Einverständnis anmelden. Rechtswidrig! aber nicht vor Gericht anfechtbar

So... was soll Person A jetzt tun. Hat jemand schon einen ähnlichen Brief erhalten?

nichts machen, einfach abwarten bis ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt

Soll Person A wirklich den gesamten Betrag rückwirktend zahlen oder einfach ab heute den Monatsbetrag unter vorbehalt überweisen.

Person A ist nicht verplichtet auf diese Briefe zu reagieren, bis der Bescheid kommt, daher braucht man auch nichts zahlen. Ab heute geht auch nicht. Der Beitragsservice akzeptiert nur die Daten vom Einwohnermeldeamt, d.h. wenn Person A meint selbts zu bestimmen ab wann man zahlen möchte, dann ist es ein Irrtum.


 Person A und B schauen kaum Fernsehen und wenn dann nur Sky und dafür bezahle sie auch gerne 25€ im Monat.

Tja, das ist die größte Ungerechtigkeit in diesem Land, man wird gezwungen die ÖR zu finanzieren.

.... wie sieht das rechtlich aus? Läuft da irgendwas an Klagen was nach Erfolg aussieht?

eine Beschwerde und eine Popularklage wurden vor kurzem abgewiesen

Person A wäre auch bereit einen Technicker zu bezahlen der den Empfang der Sender die von der GEZ finanziert werden sperrt. Ist sowas in Planung?

nein, weil Beitrag pro Wohnung bezahlt wird, unabhänig ob man die ÖR schaut oder nicht. Ähnlich wie eine Steuer.

hier gibt es was zum Lesen: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Widerspruchsbescheid-neu

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2014, 22:15 von Uwe«

  • Beiträge: 3.241
Re: Rückwirkend Zahlen?
#2: 01. Juni 2014, 00:42
Für die verlassene Wohnung würde ich abstreiten dort Beitragspflichtig zu sein, wer dort Beitragspflichtig ist weiss man nicht weil die Wohnung nicht von einem selbst bewohnt wird. Man wohnt an der neuen Adresse  usw...
Denn man muss keine Auskunft erteilen zur verlassenen Wohnung. Ob es funktioniert ist aber ungewiss, jedoch ein letzter Rettungsanker. Man darf sich nur nicht abwimmeln lassen, auch wenn die einem weismachen wollen, man sei dort gemeldet gewesen. Da man dort nicht mehr wohnt, kann auch kein Beitragsbescheid mehr kommen, nur noch für die neue Wohnung.
Aber erst den Beitragsbescheid abwarten, vorher nicht reagieren.


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