Angenommen Person A hätte ein Schreibe wie dieses im Anhang erhalten?
Würde Sich Person A nicht darüber wundern, dass
- es kein VollstreckungsBESCHEID ist,
- keine Rechtsbelehrung dabei steht
- es ein "Privatbüro" des Oberverstreckers wäre (gibt es "Freelancer"
)
- keine Adresse des Amtsgerichts vermerkt ist
- Sie in "BAR" zahlen kann
- die Tel.-Nr überhaupt nicht mit der des Amtsgerichts zu tun hat
- die Unterschrift eingescannt wurde
- des Schreiben ohne Einschreiben kam
- die Domain der E-Mail Adresse "@gvpost.de" suspekt ist
würde Person A, wenn sie sich juristisch auskennen würde jetzt schnellstens Antrag auf Eilrechtschutz stellen?
würde Person A ebenfalls den Herrn Obervollstrecker des Schreibens über
a) die Hintergründe wie z.B. keine Bearbeitung der Anträge mit Aussetzung des Vollzugs
b) über das Vorhaben des Eilrechtschutz
informieren?
Evtuell auch in einem 1:1 Gespräche wenn die Person in der Nähe vorbeikäme?
Wenn Person A 3 kleine Kinder hätte, würde Sie wohl doch wohl fast der Ruhe halber jetzt die Sache begleichen..