Wie ist ein Verwaltungsakt definiert? Ist der Beitragsbescheid (mit Wiederspruch und Aussetzungsantrag bereits ein VA) als solches? Oder ist er es erst wenn ein Widerspruch bearbeitet wurde?
Kann meine Schwägerin der Person A folgende Begründung in der Erinnerung überhaupt definieren, wenn sie zuvor den Beitragsbescheid schrftl widersprochen hat:
"Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Ein Verwaltungsakt des Gläubigers wurde xxx nicht zugestellt."
Falls ein VA der Beitragsbescheid allein ist, ist der letzte Satz falsch, da dem Beitragsbescheid ja bereits widersprochen wurde.
Therotisch könnte meine Schwägerin und Person A-Z sagen "Scheiße bei mir brennt die Hütte, übermorgen ist Feiertag,was mach ich nun noch" ;-)