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Autor Thema: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung  (Gelesen 15381 mal)

T
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Hallo, der Threadersteller hat ausversehen alle Buchstaben unerkenntlich gemacht.

Auf dem Schreiben stand aber auch P DV 03


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T
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Hallo Zusammen,


Gemäß Erfahrungen mit dem Beitragsservice wird Person A in rund 2 Wochen den Beitragsbescheid erhalten.
Laut dem Erste-Hilfe Artikel (http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm) muss auf diesen Bescheid fristgerecht reagiert werden.
Was sollte Person A dort idealerweise reinschreiben? Gibt es dafür vielleicht auch Vorlagen bzw. Beispiele.
Ist im Bundesland Bremen der Widerspruch gegenüber der Rundfunkanstalt überhaupt möglich?

Danke für die hilfreichen Antworten. :)


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Hallo

Ob der Widerspruch in Bremen zulässig ist oder direkt geklagt werden kann wird auf dem Beischeid drauf stehen. Deinen Widerspruch kannst du gestalten wie du lustig bist, der wird sowieso abgelehnt.

Ganz wichtig ist noch, dass du in deinem Widerspruch noch den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellst.

Es gibt im Forum viele Beispiele wie man einen Widerspruch schreibt. Theoretisch hat man mehr Chansen von einem Asteroiden getroffen zu werden, als dem stattgegeben wird.

hier noch was zum Lesen http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2014, 22:48 von dimon«

T
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Achso, dann warte ich mal auf den Bescheid ab und was da drauf steht.

Danke für den Link. Den habe ich in meinem Beitrag auch zitiert und mich darauf bezogen ;-)


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T
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Heute bekam Person A eine Zahlungserinnerung.

In diese stand, dass zukünftigt keine Zahlungsaufforderungen mehr übermittelt werden, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist.
In Zukunft wird ein Gebühren-/Beitragsbescheid festgesetzt und ein Säumniszuschlag erhoben.

Ist das neu, bzw. wann kommt denn das Schreiben, welches Person A widersprechen muss?
Das wäre dann ja der Beitragsbescheid, der auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung beinhaltet, richtig?

Danke für eure Hilfe.


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Ist das neu, bzw. wann kommt denn das Schreiben, welches Person A widersprechen muss?
Das wäre dann ja der Beitragsbescheid, der auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung beinhaltet, richtig?
Richtig, vermutlich in ein paar Wochen ;) ...Beispiele hier

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html


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Hallo.

Heute bekam Person A eine Zahlungserinnerung. ...
Person F aus Niedersachsen bekam heute auch genau so einen Brief (siehe Anlage), etwa 2 Monate nach der Zwangsanmeldung. Das aufgedruckte Datum auf dem Brief war der 2. Mai, der Posteingang hier im Briefkasten war der 14. Mai.

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

e

eds

  • Beiträge: 8
Wenn der Brief zurückgesendet wird, spielt der Inhalt keine Rolle, es wurde nicht dafür unterschrieben. Meistens geht es nicht so schnell mit den wichtigen Beitragsbescheiden, es folgen offensichtlich mehrere Zahlungserinnerungen. Wenn Person A umzieht, hat sie noch ein As im Ärmel: zu vergangenen Wohnsituationen braucht man keine Angaben machen. Das Gesetz bezieht sich nur auf die Gegenwart, nicht wer "bewohnte" oder "gemeldet war" ist Beitragsschuldner, sondern derjenige, wer "die Wohnung bewohnt" oder "gemeldet ist":
Zitat
RBStV
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Weiterhin ist nirgendwo ein Paragraph zu finden, dass jemand zu vergangenen Wohnsituationen Auskunft erteilen muss. Nur die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten des Monats des Innehabens der Wohnung (§7 Abs.1), aber das können die nicht mehr feststellen ausser an den Meldedaten der Meldebehörde, aber dann fehlt immer noch die persönliche Anmeldung beim Beitragsservice.

Da ich nun auch einen frei erfundenen Fall beschreibe, bei dem Person E und Person J am 24.05.2014 (Wohnung A) den "ersten Kontakt" mit dem Beitragsservice hatten. Vorher wurde nie unter der Adresse von Wohnung A gezahlt bzw. beide haben generell noch nie einen Beitrag bezahlt bzw. waren angemeldet. Würde ich gerne meine Gedanken bezüglich einer Ummeldung mal freien Lauf lassen:

Theoretisch wäre es doch für E und J kein Problem, sich bei den Eltern von E (Wohnung B) rückwirkend zum 01.05. (dortiges Meldeamt genehmigt bis zu 3 Monate rückwirkend) umzumelden und dann wieder auf die nächste Post des BS zu warten, oder? Ist diese Vorgehensweise denn pragmatisch? Wann würde man denn wieder Post erwarten?

Denken wir noch weiter:
Ist es danach dann wieder möglich, sich auf die - dann natürlich seitdem ungenutzte Wohnung A - umzumelden und dann wieder auf Post zu warten?

Habe ich in diesem Gedankenspiel etwas vergessen oder nicht optimal beschrieben?


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