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Autor Thema: Zahlungserinnerung erhalten allerdings noch niemals Rechtshelfsbelehrung. ?!  (Gelesen 4000 mal)

G
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Hallo nachfolgend wollte ich euch um eine Fortsetzung für folgende Erfundene Geschichte bitten (ich hoffe sie gefällt euch):

Person A hat von Institut Z mehrmals Post bekommen in Regelmäßigen abständen.

Für alle - von allen: Der neue .... Infoschreiben
Ihre Angaben zum neuen ....
Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen ....
Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen ....
Bestätigung der Anmeldung
Zahlung der .... (Mit Überweisungsträger allerdings ohne Rechtsfähigen Beitragsbescheid mit Rechtshelfsbelehrung)
Zahlungserinnerung (Mit Überweisungsträger allerdings ohne Rechtsfähigen Beitragsbescheid mit Rechtshelfsbelehrung)

Im letzten Brief wird von 2 Wöchiger Frist gesprochen nach der zusätzliche Kosten entstehen können.

Person A Fragt sich jetzt welche kosten denn noch entstehen können und was jetzt der nächste Schritt sein wird? Kommt ein Beitragsbescheid mit Rechtshelfsbelehrung noch und sollte erst dann reagiert werden oder muss (aus rechtlicher Sicht) jetzt schon gehandelt werden? Bisher hatte Person A keine Zeit gehabt auf die Briefe zu antworten.

....


Vielen Dank, GEZeichneter1


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s
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Ich kenne auch eine Person A, die bisher nur Zahlungsaufforderungen mit dem Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten hat, die nur die bisher angehäuften Beitragszahlungen seit Januar 2013 auflisten. Allerdings ohne Hinweis auf zukünftige zusätzliche Kosten.
Person A ist ebenfalls gespannt wie viele Briefe dieser Art noch ins Haus kommen und was letztendlich passieren wird.

Gibt es eigentlich sowas wie ein typisches Ablaufschema hierzu? Oder schickt die GEZ dem einen mal eine Aufforderug mehr und dem anderen mal eine weniger, bis schließlich der eigentliche Beitragsbescheid kommt? Oder kann dieser auch mal irgendwie ganz übersprungen werden und man hat direkt zwei breit gebaute Männer in Anzügen vor der Tür stehen (bewusst übertrieben dargestellt) ?


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S
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Kenne eine Person C, bei der es exakt wie bei Person A ist. Gestern wurde dort ein Brief mit dieser 2-Wochenfrist abgeliefert.
Das mit den Kosten verstand die Person C nicht, da der Bescheid doch erst der erste rechtl. verwendbare Brief ist auf dem man reagieren kann. Trotzdem sind die so dreist und schrieben was von 2 Wochenfrist zahlen, sonst kommt der Beitragsbescheid der dann schon zusätzliche Kosten beinhaltet. Dürfen die überhaupt mit dem ersten Bescheid Zusatzkosten aufführen?

Und als ob es schon im Vorfeld abgesprochen war. Gestern das Urteil, gestern auch der Brief...da bleibt ein fader Beigeschmack. Ob da nicht mal vorher etwas in Richtung Spaßverein durchgsickert ist (reine Vermutung).

Person C gab zu Wort, dass sie weiterhin nicht zahlt.

EDIT: Person C ist maßlos enttäuscht wie mit den Rechten der Bürger umgegangen wird. Person C wird jetzt Kindergeld beantragen, weil alleine die Möglichkeit dazu schon zur Zahlung veranlasst.


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Jeder Gebühren-/Beitragsbescheid wird mit 8 Euro Säumnisgebühren ausgestellt, was rechtlich natürlich sehr zweifelhaft ist.
Es wird jedoch vom Beitragsservice so gehandhabt.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

f
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Kenn da auch so jemanden, der regelmäßig Post von den Abzockern bekommt. Nach der Zwangsanmeldung dann heute (vielleicht auch schon gestern) ebenfalls die "Zahlungserinnerung". Vor allem ist der Brief auf den 02.05. datiert - theoretisch ist also die Frist von 2 Wochen schon abgelaufen.

Würde mich auch mal interessieren, wie das nun weitergeht - was als nächstes kommt.


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Wie gesagt...ich glaube (ich weiß es ja nicht!) die Zettel waren schon gedruckt, man hatte dann schon vorab was mitbekommen wie es auch in BY ausgehen wird, dann sofort versendet.


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Z
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Kenn da auch so jemanden, der regelmäßig Post von den Abzockern bekommt. Nach der Zwangsanmeldung dann heute (vielleicht auch schon gestern) ebenfalls die "Zahlungserinnerung". Vor allem ist der Brief auf den 02.05. datiert - theoretisch ist also die Frist von 2 Wochen schon abgelaufen.

Würde mich auch mal interessieren, wie das nun weitergeht - was als nächstes kommt.

Dito! Selber Ablauf bei Herrn K.. Dieser hat selben Brief, datiert vom 02.05.14, am 17.05. in seinem Briefkasten vorgefunden. Leider ist auf dem Briefumschlag kein Zustelldatum oder Matrixcode aufgedruckt. Wie ließe sich das Datum des Breifkasteneinwurf beweisen ? Besonderheit dieser Sendung: auf Briefumschlag aufgedruckt - falls nicht zugestellt werden kann, mit neuer Adresse an den Absender zurück. Im Inhalt wird Beitragsbescheid und Säumniszuschlag angekündigt.



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t

themob

Die ersten bekannten Zahlungserinnerungen (zum Thema Zwangsanmeldung) trafen im Forum am 15.4.2014 ein.

Vorausgehend war die Direktanmeldung - Zwangsanmeldung - Bestätigung der Anmeldung von Ende Januar 2014

Bis heute wartet der chronologische Ablauf um die Ergänzung - "Gebühren-Beitragsbescheid"

Das letzte war Zahlungserinnerung mit Hinweis das ab sofort nur noch der Gebühren-/Beitragsbescheid verschickt wird.

Thema chronologisch dargestellt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Wie es weitergeht? Gebühren-/Beitragsbescheid abwarten, der BS weist ja freundlicherweise in der Zahlungserinnerung darauf hin.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vor allem ist der Brief auf den 02.05. datiert - theoretisch ist also die Frist von 2 Wochen schon abgelaufen.
Würde mich auch mal interessieren, wie das nun weitergeht - was als nächstes kommt.
Dieser hat selben Brief, datiert vom 02.05.14, am 17.05. in seinem Briefkasten vorgefunden.
Leider ist auf dem Briefumschlag kein Zustelldatum oder Matrixcode aufgedruckt.
Wie ließe sich das Datum des Briefkasteneinwurf beweisen?
Besonderheit dieser Sendung: auf Briefumschlag aufgedruckt - falls nicht zugestellt werden kann, mit neuer Adresse an den Absender zurück.

Das hat Methode!
Aber: Dadurch nicht verwirren oder einschüchtern lassen!!!

Denn:
Nicht der Empfänger, sondern der Absender - in diesem Falle also ARD-ZDF-GEZ - müssten im Zweifel die Zustellung und den Zeitpunkt der Zustellung (= "Bekanntgabe") nachweisen ;)

Der Fristlauf beginnt erst nach (im Zweifel *nachzuweisender*) Zustellung = Bekanntgabe!

Siehe hierzu ausführlich unter

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html


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www.rundfunk-frei.de

G
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Danke für eure antworten!! Mögliche Fortsetzung der fiktiven Geschichte ist dann wohl das abwarten auf den Bescheid.

Was denkt ihr aber nun wenn man die Story so fortsetzt das Person A innerhalb der nächsten Zeit einfach umzieht ohne Nachsendeauftrag? Geht das ganze am neuen Wohnort von vorne los oder wird es fortgesetzt? Wie oft wird der Datenabgleich durchgeführt? Es wäre auch denkbar das Person A die betroffene Wohnung/Haushalt kündigt und ins Elternhaus zurückzieht.

Kann Person A einfach zurück ins Elternhaus (Vorausgesetzt Mutti willigt ein) und sich einfach aus Spaß an der Freude oder weil sie zu viel Geld hat wo anders eine Wohnung anmieten ohne dort zu wohnen/gemeldet zu sein? Wäre das denkbar.... ?

Vielen Dank euch für eure Kreativen Ideen beim weiterschreiben meiner Geschichte.



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Ich denke, dass viele Leute sich wieder bei "Mutti" anmelden werden, um dem Zwang zu entgehen.
Wer aus einer Wohnung auszieht, braucht keine Angeben mehr zur verlassenen Wohnung machen und hat möglicherweise das Problem erstmal gelöst. Ob es in Zukunft so bleibt weiss man nicht.
Hier der Link zu dem Thema vergangene Wohnsituation:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8040.msg60865.html#msg60865


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Danke für den Link.... :D


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