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Autor Thema: später Widerstand ?  (Gelesen 1990 mal)

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  • Beiträge: 1
später Widerstand ?
Autor: 19. Mai 2014, 14:16
Erstmal ein Hallo an die Forengemeinde hier.
Person A ist neu hier und seit Januar 2013 zahlt A an die GEZ bzw. euphemistisch seine "Rundfunkgebühren". Das hat den Grund, dass A ab Juli 2013 die Gebühren nicht weiter aufschieben wollte und auf Grund der Gesetzgebung keine Chance sah, dem zu entgehen. Daher hat A sich auch bei der GEZ angemeldet und seitdem brav seine Beiträge gezahlt. Anfangs hatte A noch eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem "netten Beitragsservice", weil A gerne eine monatliche Zahlung wollte,  die aber nicht gewährt wurde. Bereits ab da hat A seine Entscheidung schon bereut und ärgert sich seitdem über jede Beitragsrechnung die ins Haus flattert.
Mit der aktuellen Rechnung hat A sich nun endlich entschieden in den Widerstand zu gehen aber ist nicht sicher, ob das überhaupt noch möglich ist.
A hat sich mal ein bisschen im Internet eingelesen und den Sachverhalt geprüft.

1. einen Beitragsbescheid hat A nie erhalten
2. einen Lastschriftauftrag hat A von Anfang an nicht erteilt.

Was passiert also, wenn A sich ab jetzt einfach weigert zu zahlen ? Hat A da - vor allem im Hinblick auf das aktuelle Urteil - noch eine Chance ? Freue mich über eure Antworten und Unterstützung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 18:23 von Uwe«

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  • Beiträge: 375
Re: später Widerstand ?
#1: 19. Mai 2014, 14:28
Wenn Au bisher gezahlt hat, gab es keinen Beitragsbescheid.

Also ab jetzt Zahlung einstellen, dann den Beitragsbescheid abwarten und danach schriftlich widersprechen + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

Person A Chancen sind so groß oder klein wie bei allen anderen auch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 18:24 von Uwe«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: später Widerstand ?
#2: 19. Mai 2014, 14:35
Hallo.

Was passiert also, wenn A sich ab jetzt einfach weigert zu zahlen ?

So wie ich das sehe kommen dann Mahnungen, Infobriefe, Ankündigungen der Zwangsvollstreckung und weiterer rechtlich irrelevanter Kram, bis irgendwann ein rechtlich relevanter Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt. Dem muss man dann fristgerecht innerhalb von 4 Wochen bei der zustendigen Rundfunkanstalt widersprechen + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Dann kommen wieder viele rechtlich irrelevante Info- und Drohbriefe, und interessant wird das erst wieder dann, wenn ein rechtlich relevanter Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt, gegen den man beim Verwaltungsgericht fristgerecht klagen kann.

Aber mit den rechtlich relevanten Schreiben halten die sich anscheinend weitgehend zurück, vielleicht wegen der dann zu erwartenden Klagen, und der dann zu erwartenden folgenden negativen Presse (wie nach dem Geuer-Rossmann-Prozess), bei dem deutlich wird dass wir nicht in einem Rechtsstaat leben, sondern die Urteile für die Einheit "Justiz (Richter und Gerichte) + Medien (örR) + Politik (Regierung und Politiker)" geschrieben werden.

So habe ich das jedenfalls verstanden, nachdem ich hier viel im Forum gelesen habe. Bitte korrigiert und/oder ergänzt und erläutert meine Aussage(n), falls nötig.

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2014, 18:23 von Uwe«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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