»Die Koblenzer Richter unterstrichen ihr Urteil zum Rundfunkbeitrag mit einem deutlichen Wort zur Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Deutschland. In den Leitsätzen zum Urteil schreiben sie: "Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitieren nicht nur die Bürger. Eine freie wirtschaftliche Betätigung ist allein in einem demokratischen Umfeld möglich. Nur in einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft sind die Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe sowie die friedliche Lösung gesellschaftlicher Konflikte und damit die Aufrechterhaltung der für eine unternehmerische Betätigung unabdingbaren Rahmenbedingungen garantiert." Instrumente, die – wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk – der Gewährleistung der für eine demokratische Grundordnung unabdingbaren Voraussetzungen dienten, kämen damit auch Unternehmen zugute.«
Der Rundfunk kann nur diese Rolle spielen, wenn er glaubwürdig und akzeptiert ist. Gerade mit dieser Zwangsabgabe verliert er an Akzeptanz und Glaubwürdigkeit: eine echte Grundversorgung schafft seine Nachfrage selbst und benötigt nicht, künstlich am Leben gehalten zu werden.