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Autor Thema: Pressestimmen zum Urteil des Bayrisches Verfassungsgericht  (Gelesen 7258 mal)

Uwe

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Bayrisches Verfassungsgericht:
Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig



(Foto: dpa)

Grenzenlose Freiheit über den GEZ-Wolken: Das Geschäftsmodell der Öffentlich-Rechtlichen, die Zwangsgebühr, wird in Ewigkeit währen.

mehr auf:
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/05/15/bayrisches-verfassungsgericht-erklaert-rundfunkbeitrag-fuer-rechtmaessig/




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Uwe

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof:
Auch München bestätigt Rundfunkbeitrag




Nach dem Rheinland-pfälzischen hat jetzt auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof geurteilt: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Er verletze kein Grundrecht und sei auch keine Steuer.

mehr auf:
sowie auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bayerischer-verfassungsgerichtshof-auch-muenchen-bestaetigt-rundfunkbeitrag-12940756.html


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Uwe

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Urteil zu Rundfunkgebühren
Guckst du nicht? Zahlst du trotzdem



Bild: dpa

Das bayerische Verfassungsgericht entscheidet bei einer Klage wegen Rundfunkbeiträgen gegen Rossmann. Es gehe um die theoretische Nutzung.

mehr auf:
http://www.taz.de/Urteil-zu-Rundfunkgebuehren/!138524/


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Uwe

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Rundfunkbeitrag bleibt bei Nichtnutzung Pflicht



Zwei Landesverfassungsgerichte haben kurz hintereinander Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag abgeschmettert.
Die Richter sehen durchaus "Härtefälle" – die aber seien "unvermeidlich"

mehr auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article128037935/Rundfunkbeitrag-bleibt-bei-Nichtnutzung-Pflicht.html


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Uwe

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Klagen gegen Rundfunkbeitrag zurückgewiesen


Foto:dpa

Das bayerische Verfassungsgericht weist Klagen eines Juristen und der Drogeriekette Rossmann gegen das Finanzierungsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio zurück.
Entscheidend sei das Angebot und nicht die Nachfrage.

mehr auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/urteil-des-bayerischen-verfassungsgerichts-klagen-gegen-rundfunkbeitrag-zurueckgewiesen/9897376.html


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s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Entscheidend sei das Angebot und nicht die Nachfrage.

Aha, hier gilt also das "Gesetz von Angebot und Nachfrage" plötzlich nicht mehr. Sie glauben also im Grunde selbst nicht mehr an die "freie Marktwirtschaft". Werde ich mir merken.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Entscheidend sei das Angebot und nicht die Nachfrage.

Aha, hier gilt also das "Gesetz von Angebot und Nachfrage" plötzlich nicht mehr. Sie glauben also im Grunde selbst nicht mehr an die "freie Marktwirtschaft". Werde ich mir merken.
Die freie Marktwirtschaft fängt für Sie erst außerhalb ihrer eigens dafür geschaffenen Abgrenzung statt.
Innerhalb ihres Schlaraffenlandes herrscht strengste Planwirtschaft und Abschottung vom Kampf um das Bestehen auf dem freien Markt der verschiedensten Medien.


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You can win if you want

F

Fritzi

Ich hatte mir gerade mal Zeit genommen und in "die Welt" zwei Kommentare hinterlassen. Die wurden mal eben wegzensiert. Leider habe ich nicht an einen Screenshot gedacht.


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D
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  • liberté, égalité, fraternité!
Frei?  Bestimmt NICHT!

An die "Marktwirtschaft" vllt. doch eher.  Wie war dieser Spruch von Frau Murkel?  "Sozial ist, was Arbeit schafft!"  Allerdings fehlte die korrekte und für den Bürger verständliche Interpretation, welche uns ja nun endlich widerfährt::  "Soziale Ausbeutung sichert die Arbeit (gemeint ist die fürstliche Alimentierung) des Öffentlich-Un-Rechtlichen Rundfunks!"

Welcome to Bananistan!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

a
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Ja, bei der Welt sollte man immer ein Backup vom Text haben, bis er mal "durchsickert". Bei mir hat man mal einen Beitrag zensiert, um daraus gleich drei Nachrichten zu machen. Hat mir eine Menge Geld eingebracht, weil es im Februar die Topstory des Monats war (Fall Edathy). Dann kam die Krimkrise, sonst hätte ich noch mehr Geld aus dem Edathyfall herauspressen können. Immerhin bekomme ich bald nochmal ordentlich Kohle von der Springerpresse, wenn es zu Edathy eine Nachricht über den Gerichtstermin gibt. Das habe ich noch mit der Welt so ausgehandelt. Nebenbei bemerkt: Der Kubicki von der FDP ruft nahezu pausenlos bei der Welt an. Hat einen richtigen Mitteilungsdrang, der Typ (schlimmer als ich). War vier Tage in der Redaktion von der Welt und so kam es zumindest rüber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2014, 21:07 von abgezockter1984«

Uwe

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Rundfunkbeitrag ist in Stein gemeißelt



Zwei Landesverfassungsgerichte haben kurz hintereinander Klagen abgeschmettert. Die Richter sehen durchaus "Härtefälle" – die aber seien "unvermeidlich"

Es hilft nichts. Selbst wer sich zu Hause das Wohnzimmer mit geerdeten Alufolien tapeziert und mit dieser Art faradayschem Käfig alle Funkwellen fernhält, kommt um den Rundfunkbeitrag nicht herum. Man mag auch vielleicht noch den Strom abstellen und das Telefon abklemmen – alles vergebens.

mehr auf:
http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article128066528/Rundfunkbeitrag-ist-in-Stein-gemeisselt.html


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
»Die Koblenzer Richter unterstrichen ihr Urteil zum Rundfunkbeitrag mit einem deutlichen Wort zur Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Deutschland. In den Leitsätzen zum Urteil schreiben sie: "Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitieren nicht nur die Bürger. Eine freie wirtschaftliche Betätigung ist allein in einem demokratischen Umfeld möglich. Nur in einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft sind die Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe sowie die friedliche Lösung gesellschaftlicher Konflikte und damit die Aufrechterhaltung der für eine unternehmerische Betätigung unabdingbaren Rahmenbedingungen garantiert." Instrumente, die – wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk – der Gewährleistung der für eine demokratische Grundordnung unabdingbaren Voraussetzungen dienten, kämen damit auch Unternehmen zugute.«

1980 habe ich vielleicht so gedacht. Heute haben wir 2014, die großen Printmedien, den privaten Rundfunk und vor allem das unendliche und stets überall zur Verfügung stehende Internet. Wo bleibt noch Platz für diesen übermäßig großen ÖRR?  – An dieser Stellschraube muss gedreht werden: GRUNDVERSORGUNG – Was ist sie? Brauchen wir sie? Wenn, wie viel davon und was darf das kosten? Ist deren Wichtigkeit so groß, dass auch Ablehner und Nicht-Nutzer sich an deren Finanzierung beteiligen müssen?

Also merke: Der Begriff GRUNDVERSORGUNG muss auf den Prüfstand! Dann erledigen sich solche blumigen Aussagen aus der Mitte der Achtziger inmitten des kalten Krieges.

Rundfunkbeitrag ist in Stein gemeißelt



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Würdest Du denn die Kommentare mal hier einstellen?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

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Deoroller für Staatspropaganda & der Katzenvideomann



Rossmann wird die gestiegenen Kosten für die Zwangsfinanzierung der Staatspropagandasender auf die Preise umlegen.

Wir leben in einem herrlichen Land, wo man mit dem Kauf eines simplen Stück Seifes diejenigen bezahlen muß, die einen medial einseifen.

Und bitte: Beim Dönerkauf zahlt ihr das auch. Und an der Tanke. Und beim Friseur. Und beim Aldi. Und im Haushalt gibts auch 'ne Abgabe.

Man stelle sich bitte folgendes vor:

mehr auf:
http://m.heise.de/tp/foren/S-Deoroller-fuer-Staatspropaganda-der-Katzenvideomann/forum-279678/msg-25227983/read/


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Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags
im privaten Bereich und nicht privaten Bereich verfassungsgemäß
Erhebung des Rundfunkbeitrags mit Bayerischer Verfassung vereinbar




Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung und im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten sowie für Kraftfahrzeuge ist verfassungsgemäß.
Dies entschied der Bayerische Verfassungs­gerichts­hof und wies mehrere Popularklagen gegen die Erhebung des neuen Rundfunkbeitrags zurück.


mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_Vf-8-VII-12Vf-24-VII-12_Pflicht-zur-Zahlung-des-Rundfunkbeitrags-im-privaten-Bereich-und-nicht-privaten-Bereich-verfassungsgemaess.news18219.htm


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