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Autor Thema: Rein hypothetisches Szenario  (Gelesen 1393 mal)

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  • Beiträge: 3
Rein hypothetisches Szenario
Autor: 15. Mai 2014, 09:56
Hallo zusammen,

gehen wir einfach mal von der hypothetischen Annahme aus, dass Person A nie bei der GEZ angemeldet war, aber seit geraumer Zeit Briefe erhält, welche ungeöffnet ins Altpapier gewandert sind (schade für die Bäume im übrigen). Gehen wir weiterhin von der rein hypothetischen Annahme aus, dass Anfang 2014 eine Zwangsanmeldung durchgeführt wurde. Jetzt möchte der Verein, bei dem Person A sich nicht mal angemeldet hat, knapp 280 EUR von Person A haben.

Person A hat, in diesem rein hypothetischen Szenario, natürlich keine Lust 280 EUR für etwas zu zahlen, bei dem nicht mal gänzlich klar ist ob es überhaupt rechtlich ist. Also hat Person A die Idee ein Fax oder Brief an die GEZ zu schicken. Inhalt wäre in etwa der, dass Person A von seinem ehemaligen Nachbarn erfahren hat, dass noch regelmäßig Post für Person A im Hausflur liegt, obwohl dieser nicht mehr dort wohnhaft wäre. Zur Legitimierung würden wir jetzt hypothetischer Weise annehmen, das Person A noch einen gültigen Pass hat, der eine andere Adresse aufzeigt. An dieser Adresse wäre ein hypothetisches Familienmitglied wohnhaft, welches GEZ Gebühren zahlt. Da diese Gebühr ja für Haushalte und nicht Personen fällig ist, wäre für diesen hypothetischen Haushalt ja alles im grünen Bereich.

Was Person A jetzt natürlich nicht weiß, ist ob er sich in diesem frei erfundenen Beispiel vielleicht in irgendeiner Form strafbar macht. Oder ob die Situation einfach weiter aus gesessen werden sollte.

Was sagen die Experten hier im Forum zu diesem Märchen?

Grüße
Die Gebrüder Grimm


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themob

Re: Rein hypothetisches Szenario
#1: 15. Mai 2014, 10:10
Hallo und herzlich Willkommen

generell zum Thema Direktanmeldung:

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Die Idee mit dem Pass / Ausweis kann vergessen werden. Sollten je Nachweise gefordert werden, ist es die Meldebestätigung vom Meldeamt. Von dort haben die auch die aktuelle Adresse.

Ob es ratsam ist, in welcher Art auch immer, auf eine Direktanmeldung hin, mit denen Kontakt aufzunehmen , kann Person A besser entscheiden wenn er sich einen Überblick in oben genannten Links verschafft hat. In der Regel wird abgewartet, bis der Verwaltungsakt kommt: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick


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  • Beiträge: 38
Re: Rein hypothetisches Szenario
#2: 15. Mai 2014, 12:00
Was wäre denn mit einer anderen Variante:

Den nächsten Brief mit einer Aufschrift "Unbekannt/Verzogen" ungeöffnet wieder in den Briefkasten werfen?

Aber dann machen die in dem Fall sicher wieder einen Meldedatenabgleich, richtig?


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Re: Rein hypothetisches Szenario
#3: 15. Mai 2014, 16:36
Erstmal danke an themob für die Links. Habe ich mal überflogen, werde ich mir aber heute Abend mal in Ruhe genauer durchlesen.

In meinem Kopf entsteht jedoch gerade eine neue Geschichte, die natürlich wieder komplett erfunden ist. Stellen wir uns mal vor in dem Haus von A gibt es 4 Wohnungen, wobei das Obergeschoss früher nur eine Partei war. Person A wohnt im OG in einer neu entstandenen Partei. In der anderen Partei im OG wohnen Person X und Y in einer WG. Was würde passieren, wenn Person A dem Verbrecherverein schreibt, sie wäre Teil dieser WG. Alleine für diese erfundene Geschichte, gehen wir davon aus, das Person X für die WG zahlt und in den Plan eingeweiht wäre.

Wissen die Verbrecher wieviele Parteien in einem Haus gemeldet sind? Als Bonus würde wir jetzt noch unterstellen, dass es nur 3 Klingel mit Beschriftung gibt, weil eine Partei im EG etwas paranoid ist und keinen Namen an der Klingel stehen hat.

Könnte Person A damit durchkommen? Oder schicken die Verbrecher dann erstmal jemanden der die Sache kontrolliert?

Grüße


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