Hallo allerseits,
wie sollte sich Person A in folgendem theoretischen Fall verhalten:
- A ist ehemaliger Beitragzahler für Radio-only
- A hat alle Zahlungen für "Grundversorgung" seit dem 01.01.2013 eingestellt
- A hat mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten
- A hat zwei sogenannten "Beitragbescheiden" in 2013 fristgerecht widersprochen
- A hat eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" erhalten und abgeheftet
- A hat Anfang 2014 erneut einen "Beitragsbescheid" erhalten und erneut widersprochen
Nun erhält Person A eine "Zahlungsaufforderung" vom Vollziehungsbeamten seiner Gemeinde - persönlich in den Briefkasten geworfen, wie nett!
Der Zusatz "Pfändungsauftrag" ist auf dem Dokument durchgestrichen, aber im Folgenden steht:
"Die Pfändung können Sie noch abwenden, wenn Sie die Schuldsumme bis spätestens ... auf Konto ... überweisen".
Person A hat bisher immer fristgerecht widersprochen, wenn dies in dem Rechtsbehelf so "angeboten" wurde. Daher geht Person A nicht davon aus, irgend jemanden eine "Summe schuldig" zu sein.
Meine theoretische Frage:
- Wäre dies nur einer weiterer Einschüchterungsversuch der ignoriert werden kann?
- Wäre von Person A ein Schritt gegenüber der Gemeinde nötig? Welcher?
- Müsste Person A nun die Hilfe eines Rechtsanwalts suchen?
Vielen Dank für Lösungstipps zu diesem theoretischen Fall.
"ohneFernsehen"