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Autor Thema: P ist Asien - Ankündigung der Zwangsanmeldung kam vor 3 Wochen  (Gelesen 2229 mal)

w
  • Beiträge: 2
Die Person , die P´s Briefkasten leert  , hat P  über die Zwangsanmeldungs - Ankündigung informiert .
Soll P abwarten , bis der Gebührenbescheid mit Rechtsbelehrung kommt .
Wie wehrt  sich P rechtssicher beim Verwaltungsgericht ?
P hat noch nie GEZ gezahlt ; also dürften die Gerichtskosten wesentlich höher ausfallen .
Brieflaufzeit nach Deutschland 8 bis 11 Tage .wie teuer käme ein Anwalt ?
P hat Angst vor Vollstreckungsmaßnahmen , Kontopfändung oder Ähnlichem .
Auch einen Schufa Negativeintrag möchte P vermeiden .
P ist im Juli wieder für 3 Wochen in D.
Was würdet Ihr P empfehlen ?
Gebührenbescheid abwarten ? Vorbehaltszahlungsbrief an ARD/ZDF , der dort kurz vor Fristende eingeht ?
Ratenzahlung ankündigen und dann in unregelmäßigen Raten (mal 0,08 € .mal 112,04 €) unter Vorbehalt (auch Vermerk auf Überweisungsträger ) zahlen ?
Danke an Alle -insbesondere an die Moderatoren dieses Forums .


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a

awawaw

Ich hörte wie meine Nachbar zum Neffen seines Onkels (mütterlicherseits) in einer ähnlichen Situation sagte....

um die Vermögensauskunft mit anschließender Kontopfändung/Drittschuldnerpfändung zu vermeiden ....
Zahlen oder klagen...
Es gilt demzufolge zu verhindern das ein vollstreckbarer Verwaltungsakt unanfechtbar ist.
BEITRAGSBESCHEID und WIDERSPRUCHSBESCHEID sind vollstreckbare Verwaltungsakte wenn nicht innerhalb der in dem Bescheid beigefügten Rechtsmittelbelehrung entsprechend reagiert wird.
Wichtig: Unbedingt beim Widerspruch das Aussetzen der Vollziehung beantragen ... ( um später wenn kein Bescheid ( Verwaltungsakt) über den Widerspruch / Antrag Aussetzung Vollziehung innerhalb von 3 Monaten ergeht) beim Verwaltungsgericht "Einstweilige Anordnung" zu erwirken /// Beitragsservice/ÖR versucht WIDERSPRUCHSBESCHEIDE und KLAGEN zu vermeiden...( Ratlosigkeit/Hilflosigkeit/Verwirrung wird erzeugt..)  und versucht zwangszuvollstrecken  - Ziel: Viele geben auf und zahlen ( ob in Raten oder wie auch immer).


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Z
  • Beiträge: 1.552
Na und?
Abwarten ist angesagt!
Solange P gewissenhaft seinen Briefkasten leeren und den Inhalt lesen läßt, weiß er, daß er nur nach Schema F vorgehen muß.
Lediglich die logistische Seite der Briefeschreiberei bezüglich des Widerspruchs beim "Gebühren-/Beitragsbescheid" stellt eine Herausforderung dar. Aber die Bescheide lassen sich ja auch scannen, per Mail verschicken, P kann dann seinen persönlichen Widerspruch verfassen und unterschreiben, ihn vorab per Fax aus dem Ausland versenden (Fristwahrung erstmal erfüllt) und dann physisch nach Deutschland bringen lassen und dort per Einschreiben mit Rückschein aufgeben lassen.

Ach ja, eventuell hat es sich bis 15.5. vorab erledigt...


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R
  • Beiträge: 375
Wenn P seinen Wohnsitz in D nicht komplett aufgeben will (Abmelden beim Einwohnermeldeamt und beim Beitragsservice (Einschrieben!), Bestätigungen aufheben) bleibt nur Schema F.

Einfach einlesen, die Vorgehensweise im Forum zu finden.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

w
  • Beiträge: 2
Vielen herzlichen Dank für Eure schnelle Reaktion .
Wie lange Frist hat P ( normaler Weise ) dem Bescheid zu widersprechen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Braucht P dazu den physischen Gebühren/Beitragsbescheid oder eine Kopie davon oder reicht es wenn man P das vorliest  ?
Kommt dieser Bescheid normal als Einwurfeinschreiben Übergabe -Einschreiben oder Normalpost ?
Muß P den Widerspruch ausführlich begründen ?
Kann das handschriftlich geschehen ?
Spricht etwas für P dagegen , den Widerspruch direkt von Asien aus per Einschreiben/Rückschein (Dort emailbenachrichtigung) an den "Beitragsservice" zu schicken ?Fax vorab ist eine Super Idee .
An awawaw:
Der "Service" versucht trotzdem zu vollstrecken (Mahnbescheid) oder droht er nur damit ?
In dem Fall müßte P wohl von Asien Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen...Braucht P dazu den physischen Mahnbescheid ?
Übrigens... Weiß hier jemand ob sich irgend eine Partei bei der Europawahl gegen die GEZ-Finanzierung stellt ?
Danke im Voraus und nen SUPER Tag


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  • Beiträge: 375
Wie awawaw geschrieben hat, kann die Rundfunkanstalt aus dem Verwaltungsakt heraus vollstrecken, ein zivilrechtlicher Titel (Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ist für die Verwaltungsvollstreckung nicht erforderlich. (Die Verwaltungsvollstreckung läuft durch Amtshilfe durch die Kommunen, Hauptzollämter, Finazämter oder Gerichtsvollzieher).

Deshalb ist gegen einen Beitragsbescheid (s. Muster) ein schriftlicher (unterschriebener) Widerspruch erforderlich, komplett handgeschrieben ist auch ok. Gleichzeitig muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Eine Email erfüllt die vorgeschriebene (schriftliche) Form nicht, eine Zustellung per Einwurfeinschreiben ist sinnvoll. Wenn Du aus Asien schreibst, kann es sinnvoll sein, dass Du per Fax vorab widersprichst. Die Frist sind 4 Wochen nach Zugang des Bescheides. Ggf. solltest Du den Widerspruch sowohl an den Beitragsservice als auch an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt faxen - dann bist Du auf der sicheren Seite.

Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, den Widerspruch ausführlich, ggf. mit individuellen Gründen, zu begründen - Widerspruchsbegründungen sind im Forum zu finden. Aber eine kurze Begründung reicht formal auch aus.

Nochmal der Tip: Einlesen, am besten mit den oben getackerten Beiträgen anfangen, z.B. FAQ lite. So schnell wird der Beitragsbescheid nach der (Zwangs-)anmeldung nicht kommen, wenn Du ordnungsgemäß widersprichst (bei wiederholten Bescheiden jeweils neu widersprechen) kommt so schnell auch keine Vollstreckung oder ein Verwaltungsgerichtsverfahren um die Ecke. Dein (weiterer) Wohnsitz im Ausland ist keine Besonderheit, so lange Du Deinen Wohnsitz in Deutschland noch hast.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2014, 07:37 von Redfox«
"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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