@ UnGEZahlt:
Ganz so einfach können sich selbst diese Schwerstverbrecher nicht an fremden Konten bedienen. Es kommt nun mal sehr oft vor, dass Briefe verloren gehen. Es kommt auch vor, dass jemand behauptet, einen Brief verschickt zu haben, ohne dass es stimmt. Ebenso kommt es vor, dass jemand behauptet, einen Brief nicht bekommen zu haben, obwohl es nicht stimmt. In allen Fällen ist nur eine Empfangsbestätigung bindend. Ohne diese kann jede Frist angefochten werden, somit ist ein Beitragsbescheid auch anfechtbar, wenn es zu spät zu sein scheint. Der Aufwand ist etwas höher, um sein Recht zu bekommen, aber möglich. Auch wenn die Empfangsbestätigung nichts über den Inhalt der Sendung aussagt, ist die Unterschrift bindend. Wer das noch anzweifeln möchte, muss Zeugen benennen, die bestätigen, dass der Inhalt des Briefes nicht der behaupteten Tatsache entsprach.
@Adonis, @Tokiomotel:
Man kann davon ausgehen, wer mit Briefeschreiben und Fristen schludrig ist, wird hier jämmerlich versagen. Man muss sehr gut wissen, wie mit dieser Vorgehensweise umzugehen ist, wenn man nicht letztendlich draufzahlen will. Diese Methode bewirkt nichts in den Köpfen des BS. Wer hofft, dass das Recht auf seiner Seite ist, vergisst, dass die andere Seite auch Rechte hat. Es ist für viele ein Hoffnungsschimmer, die Pfändung abzuwenden, aber als Beschäftigungstherapie völlig ungeeignet. Der Aufwand und die Portokosten entstehen zusätzlich zum sowieso notwendigen Aufwand des Widerspruchs. Man kann sich nur selber damit schaden, wenn man gar nicht auf Bescheide reagiert, dem BS ist es egal, dort ist keiner, der sich diese Briefe anschaut und zu Herzen nimmt.
Ernst nehmen muss man diesen Verein leider, da es sich um ein gültiges Gesetz handelt, welches erstmal widerlegt werden muss. Man kann davon ausgehen, dass 8,5 Mrd. Euro ein guter Grund sind, um dieses Gesetz mit allen fiesen Tricks zu verteidigen. Dazu gehört auch, mit minimalistischem Aufwand größtmögliche Rechtsunsicherheit zu erzeugen.
Seppls Empfehlung, Normalpost zu ignorieren, könnte funktionieren, wenn es so viele Beitragsverweigerer machen, dass die Gerichtsvollzieher keine Aufträge vom BS mehr annehmen könnten, weil sie sonst mit ihrer anderen Arbeit nicht nachkommen würden, denn ein Gerichtsvollzieher hat sicherlich immer mit Fristen zu tun. Wenn andauernd unhaltbare Forderungen seitens BS kämen, würden die GV das ablehnen oder sehr schnell telefonisch mit dem Beitragsverweigerer abklären. So ein Massenphänomen ist aber seltenst.
Dennoch ist es unzweifelhaft, dass ohne Zustellnachweis kein Gericht gegen den Schuldner ist. Es ist Grundvoraussetzung für eine Pfändung. Niemand kann einfach behaupten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wären ohne Nachweis erforderlich oder möglich. Gerade weil der BS alles mit normaler Post versendet, sollte es kein Problem sein, seine Rechte durchzusetzen, was die Zustellung betrifft.