Hallo in die Runde,
in der Hoffnung, dass jemand Auskunft geben kann, habe ich mich in diesem Forum registriert.
Die fiktive Sache ist die, vor der Ummodelung von GEZ waren Person A+B eine kurze Zeit befreit, da die Frau A einen GdB von 60 zuerkannt bekam wegen extremer Schwerhörigkeit.
Da das die umgemodelte Firma nicht interessiert, bekamen A+B dann wieder diese Pseudo-Bescheide und zahlten einen ermäßigten Betrag von 17,97 auf 3 Monate.
Herr B hat selbst seit vielen Jahren einen GdB von 80 (nicht wegen Gehör).
Jetzt habe ich auf
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.htmlgesehen unter Punkt 432 und 433, dass dort die Rede ist von 60% u.a. auf Schwerhörigkeit.
Jedoch ist kein RF-Zeichen zugeteilt.
Würde es für Person A/B Sinn machen für eine Befreiung?Die GEZ-Wische lauten auf den Namen der Frau A.
Weiß zudem jemand, ob es Sinn macht, das ganze auf den Namen von Herrn B zu nehmen? Denn ich dieser würde sich schon auch anderweitig zur Wehr setzen, was er unter dem Namen der Frau wohl nicht kann oder?
Es ist ein gemeinsamer Haushalts-Topf, aber Frau A und Herr B kennen die Rechtslage dazu nicht.
Für Tips zu diesm fiktiven Fall wäre ich dankbar, gerne auch Kontakt per PN.
MbG.
Edit "Bürger":
Bitte bei allen Beiträgen und Dokumenten den rechtlich leider erforderlichen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten, da eine Rechtsberatung im Forum weder statthaft noch möglich ist...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Der Beitrag wurde ausnahmsweise dahingehend angepasst.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
"GdB" = "Grad der Behinderung"