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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung durch Stadt (trotz Widerspruch)  (Gelesen 6545 mal)

T
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen.

Person A hat seit 3 Jahren eine eigene Wohnung, hat einige Themen zu GEZ hier im Forum gelesen und sich entschieden nie GEZ zu zahlen (möchte dies auch weiterhin tun).

Er hat mehrfach Briefe bekommen von der GEZ die aber schnell im Müll landeten.
Er hat nur gegen den Bescheid einen Widerruf eingelegt.

Nun hat Person A von der Stadt XYZ eine 'Vollstreckungsankündigung' bekommen und fragt sich ob er nun etwas zu befürchten hat.

Die Stadt verlangt 394,20€  im Auftrag für 'Westdeutscher Rundfunk - ARD ZDF Deutschlandradio' und der Betrag fängt bei Beiträgen von Januar 2013.

Auf dem Schreiben stehen ausserdem noch:

Zitat
Sollten sie nicht innerhalb einer Woche zahlen wird die Zwangsvollstreckung durchgeführt.
Diese kann wie folgt aussehen:

- Pfändung durch Vollziehungsbeamten
- Forderungspfändung
- Gerichtliches Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft
- Einleitung Erzwingungshaftverfahren.

Ist es nur eine Ankündigung oder der Startschuss für etwas schlimmeres?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2015, 01:40 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.899
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Er hat mehrfach Briefe bekommen von der GEZ die aber schnell im Müll landeten.
...er hätte mglw. besser schon bei Vorankündigungen (Mahnung, etc.) aktiv werden können - um einer weiteren Verkomplizierung vorzubeugen.

Er hat nur gegen den Bescheid einen Widerruf eingelegt.
Nun hat Person A von der Stadt XYZ eine 'Vollstreckungsankündigung' bekommen und fragt sich ob er nun etwas zu befürchten hat.
Die Stadt verlangt 394,20€  im Auftrag für 'Westdeutscher Rundfunk - ARD ZDF Deutschlandradio' und der Betrag fängt bei Beiträgen von Januar 2013.

Die Grundsatzfrage lautet:
Wieviele Bescheide sollten vollstreckt werden - und wurde gegen alle diese Bescheide Widerspruch eingelegt?
Wurde mit dem/ den jeweiligen Widersprüchen jeweils auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt?



Ein ähnlich klingender Fall findet sich aktuell unter
"Zahlungsaufforderung" (Zwangsvollstreckung) vom Finanzamt Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14080.msg94470.html#msg94470

Person W hat hier eine leider nicht gerade vereinfachte "Gemengelage"...

Diverse Optionen - je nach den Umständen - wären nachzulesen unter

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

sowie ebenfalls interessant und relativ aktuell:
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.0.html




Generell wäre wohl zu prüfen, genau welche Bescheide vollstreckt werden sollen...
...und ob genau diesen Bescheiden widersprochen wurde - oder nicht - und wenn nicht, ob diese überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt/ bekanntgegeben wurden.




Bezüglich ob zitierten fiktiven Widerspruchs stellt sich die Frage, ob dieser bereits länger als 3 Monate her ist, somit die grundsätzliche Bearbeitungsfrist für einen WiderspruchsBESCHEID verstrichen ist und in diesem Sinne weitere Schritte (z.B. direkte Klage gegen den ursprünglichen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID - ggf. incl. Antrag auf Eilrechtsschutz) eingeleitet werden könnten/ wöllten/ sollten...

Für den Antrag auf Eilrechtsschutz käme hier mglw. erschwerend hinzu, dass dieser gem. obigem Zitat augenscheinlich nicht im Zuge des Widerspruchs an die Landesrundfunkanstalt gestellt wurde - es sei denn, er wäre separat gestellt worden - i.d.R. ist ein solcher aber vorher an die "Behörde" gerichteter Antrag Voraussetzung für die Möglichkeit, diesen bei Ablehnung dann an das Gericht zu richten in Form des Antrags auf Eilrechtsschutz.
So jedenfalls mein bscheidener Kenntnisstand.
All dies ebenfalls nachzulesen in obigen Links.





bezüglich der späteren, nicht widersprochenen vermeintlichen weiteren Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe wäre ggf. zu prüfen, ob diese auch tatsächlich offizielle, rechtsmittelfähige Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe sind - oder nicht vielleicht eine Verwechslung vorliegen könnte und diese zu vollstreckenden Bescheide mglw. doch gar nicht zugestellt/ bekanntgegeben wurden ;) ;)

Siehe hierzu ebenfalls nochmals obige Links in Verbindung mit u.a. diesen Infos

Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
incl. Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender VOllstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i. Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.0.html

Neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html




Die "Mahnungen" hätten ggf. Gelegenheit geboten, die Angelegenheit noch vergleichsweise frühzeitig "geradezubiegen" - dies wurde leider verpasst...

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836




Für alle weitergehenden allgemeinen Fragen, die bereits mehrfach im Forum abgehandelt sind, bitte ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen sowie insbesondere bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416



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