Moin.
Mal angenommen, die völlig fiktiven Personen A und B sind verheiratet, und leben gemeinsam in einer Wohnung in Niedersachsen. Beide haben noch nie etwas an eine sogenannte "GEZ" gezahlt, und auch alle Schreiben von dieser "GEZ-Firma" bis 2012 ignoriert. Nun bekommen sie beide seit Ende 2013 immer gleichzeitig von einer dubiosen Firma namens "Beitragsservice" Zahlungsaufforderungen etc., haben aber nie darauf reagiert, da sie auch nie etwas bestellt haben.
Anfang März 2014 bekamen beide Personen nun eine vom 1.3.2014 datierte Zahlungsaufforderung über 269,70 €. Am 11.3.2014 erhalten beide Personen wieder gleichzeitig die vom ebenfalls am 1.3.2014 datierte "
Bestätigung der Anmeldung" mit dem Text
"... Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 1.1.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet ...". Diese Briefe enthalten keine Rechtsmittelbelehrung (siehe Anhang).
Die fiktive Person A (und auch Person B) rechnet nun demnächst mit weiteren Zahlungsaufforderungen, auf die sie nicht reagieren wird, und irgendwann mit einem "Beitragsbescheid" mit Rechtsmittelbelehrung.
Bisher dachte Person A, dass sie (und auch Person B) auf den Beitragsbescheid fristgerecht Widerspruch bei einer sogenannten "zuständigen Rundfunkanstalt" einlegen könnte, und danach, bei einem negativen Widerspruchsbescheid beim VG klagen könnte. Deshalb ist Person nun angefangen, seinen schriftlichen Widerspruch vorzubereiten und hat sich deswegen auch in einem Forum C informiert.
Dort hat Person A jetzt gelesen, dass in Niedersachsen kein Widerspruch gegen soche Bescheide eingelegt werden kann, sondern gleich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden muss (siehe
hier). Dazu hat Person A nun einige Fragen:
- Stimmt das, dass Personen A und B in Niedersachsen kein Widerspruch bei den zuständigen Rundfunkanstalten gegen den Bescheid einlegen können, sondern dass gleich sofort Klage beim VG erhoben werden muss?
- Welche Möglichkeit gibt es im Vorfeld, Person B aus diesem ganzen Vorgang herauszunehmen (da ja nur einer beitragspflichtig wäre, und doppelte Kosten der Klage vermieden werden sollen), und alles auf Person A zu konzentrieren, ohne dass eine Person der sogenannten "Beitragsservice-Inkassofirma" ihre Existenz durch eine schriftliche Reaktion bestätigt? Geht das auch noch wenn/falls der Bescheid bzw. die 2 Bescheide kommen?
- Hat irgendwer hier in Niedersachsen schon einen rechtskräftigen Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung bekommen, und was steht da in der Rechtsmittelbelehrung?
Person A will vorbereitet sein auf das was kommt.
Frei