Angenommen Person A war heute von einem ähnlichen Brief betroffen und will auch klagen.
Person A könnte als guter Staatsbürger,
der seine Rechte und Pflichten kennt (und nicht blauäugig dem ersten besten "Nepper, Schlepper und Bauernfänger"
auf den Leim geht) erst einmal Widerspruch einlegen, denn
1.) Ist es Person A nicht möglich den Gesamtbetrag nachzuprüfen, denn es ist kein Einzelbetrag angegeben.
2.) Ist nicht erkennbar auf welcher Rechtsgrundlage die Zahlungspflicht überhaupt bestehen soll.
Das könnte rechtzeitig gegen Ende der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 4 Wochen (bitte noch mal von A prüfen lassen) geschehen.
Es eilt ja nicht A kann ruhig ein wenig Zeit schinden. Es bliebe A aber nicht erspart, damit A keine Nachteile hat,
sich ein wenig tiefer in die Materie einzuarbeiten z.B.: Rechtsbehelf, Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, Widerspruchsbescheid
Das ist alles kein Hexenwerk, und nur ein Sklave kennt seine Rechte nicht.
Bis zu der Notwendigkeit einer Klage, ist es noch etwas hin, und bis dahin noch einiges passiert, denn der Unwille der zu Unrecht Geschröpften geht erst noch seinem Höhepunkt entgegen
Zur Ermutigung noch eine Fabel:
Wenn W von G Geld will, und G die Rechtmäßigkeit der Forderung bezweifelt, hat G keinen Grund zur Eile.
Im Gegenteil wird sich W über jede Verschleppung ärgern, während G kein schlechtes Gewissen haben muß,
falls W´s Forderung nicht schlüssig oder gar unbegründet ist. Außerdem gibt W vielleicht ja auch auf,
wenn W nicht zu einem schnellen Erfolg kommt.
Wenn G aber zahlt, sind die Würfel gefallen, und W bestimmt nur noch gieriger.
Willkomen und viel Erfolg