@MrTNo
Als Urteil hast Du vom EuGH nur C-337/06 aus 2007, daß die dt. Rundfunkgebühr als "Finanzierung durch den Staat" einstuft; auch hier darf ich Dich, sorry Greyhound, auf mein bereits verlinktes Europathema verweisen, wo sowohl das EuGH-Urteil als auch die Dokumente der EU-Kommission mit Link zu dem jeweiligen Kommissions-Dokument erläutert werden. Vom EuGH sind tlw. nur Aktenzeichen und Randziffern benannt; hier führt dann eine Selbstsuche weiter.
Von den nationalen Gerichten hat sich wohl nicht eines wirklich mit EU-Recht beschäftigt.
@Greyhound
Das VG Stuttgart jedenfalls scheint eine Passage eines Textes der EU-Kommission nicht wahrgenommen zu haben, da es nicht erkannt hat, daß aus einer bestehenden Beihilfe eine neue wird, wenn sie sich in ihrem Kern ändert; ja, auch bei Beihilfen für den örR. Und im Übrigen stimme ich Dir zu, was Du bezüglich Europa in Deinem Thema geschrieben hast.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;