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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: MrTNo am 05. März 2015, 18:28

Titel: Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS
Beitrag von: MrTNo am 05. März 2015, 18:28
Hallo,

laut aktueller Meldung http://www.tagesspiegel.de/medien/jetzt-ist-es-amtlich-rundfunkbeitrag-bringt-1-5-milliarden-euro-ueberschuss/11463600.html erzielte der Beitragsservice im Jahr 2014 Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro.

Ich meine mich zu erinnern, dass es hier im Forum mal um Fragen des Beihilferechts im Sinne des Europarechts ging. Irgendwas mit genehmigungspflichtigen Beihilfen. Ist mit diesem Finanzbericht nicht der Tatbestand europarechtlich eventuell erfüllt, dass das aktuelle System des BS / der Rundfunkabgaben eigentlich gemäß Eurorecht genehmigungspflichtig ist / gewesen wäre?

Just my 50 cents...
Titel: Re: Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS
Beitrag von: pinguin am 05. März 2015, 20:03
Ich meine mich zu erinnern, dass es hier im Forum mal um Fragen des Beihilferechts im Sinne des Europarechts ging.
Yep -> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.0.html

Zitat
Irgendwas mit genehmigungspflichtigen Beihilfen. Ist mit diesem Finanzbericht nicht der Tatbestand europarechtlich eventuell erfüllt, dass das aktuelle System des BS / der Rundfunkabgaben eigentlich gemäß Eurorecht genehmigungspflichtig ist / gewesen wäre?
Das muß man differenzieren; das eine ist die grundlegende Melde- und Genehmigungspflicht einer neuen Beihilfe; -> neu, weil eine bestehende in ihrem finanziellen Kern geändert worden ist. Das andere ist der Betrag, der die Nettokosten der mit der Beihilfe unterstützten Firma übersteigt. Ein Ertrag, der 10% der Nettokosten übersteigt, gilt bereits als unzulässige Überkompensierung; über 20% ist die Beihilfe insgesamt unzulässig.
Titel: Re: Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS
Beitrag von: MrTNo am 05. März 2015, 20:22
Gibt es nicht ein Urteil, wonach die Rundfunkabgabe ganz klar als Beihilfe deklariert wird?
Titel: Re: Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS
Beitrag von: Greyhound am 05. März 2015, 20:43
Siehe beispielsweise bitte hier:

Zitat von: VG Stuttgart Urteil vom 1.10.2014, 3 K 4897/13
"Der Rundfunkbeitrag ist europarechtlich eine bestehende und damit zulässige Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchstabe b der Verfahrensverordnung (EG) Nr. 659/1999."

Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Stuttgart&Art=en&Datum=2014&nr=18594&pos=0&anz=36 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VG+Stuttgart&Art=en&Datum=2014&nr=18594&pos=0&anz=36)




IP/01/1429 - Europäische Kommission, Beihilfevorschriften für den ö.-r. Rundfunk
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10846.msg77903.html#msg77903 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10846.msg77903.html#msg77903)
Titel: Re: Tatbestand Europarecht: Beihilferegelungen BS
Beitrag von: pinguin am 05. März 2015, 21:45
@MrTNo

Als Urteil hast Du vom EuGH nur C-337/06 aus 2007, daß die dt. Rundfunkgebühr als "Finanzierung durch den Staat" einstuft; auch hier darf ich Dich, sorry Greyhound, auf mein bereits verlinktes Europathema verweisen, wo sowohl das EuGH-Urteil als auch die Dokumente der EU-Kommission mit Link zu dem jeweiligen Kommissions-Dokument erläutert werden. Vom EuGH sind tlw. nur Aktenzeichen und Randziffern benannt; hier führt dann eine Selbstsuche weiter.

Von den nationalen Gerichten hat sich wohl nicht eines wirklich mit EU-Recht beschäftigt.

@Greyhound
Das VG Stuttgart jedenfalls scheint eine Passage eines Textes der EU-Kommission nicht wahrgenommen zu haben, da es nicht erkannt hat, daß aus einer bestehenden Beihilfe eine neue wird, wenn sie sich in ihrem Kern ändert; ja, auch bei Beihilfen für den örR. Und im Übrigen stimme ich Dir zu, was Du bezüglich Europa in Deinem Thema geschrieben hast.