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Autor Thema: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!  (Gelesen 84309 mal)

d
  • Beiträge: 4
Re: Infopost
#90: 04. Juli 2014, 16:16
Die ersten Briefe werden doch von denen per Infopost verschicht! Ich habe nun mal gelesen, daß bei einer Annahmerverweigerung / Unzustellbarkeit Infopost-Sendungen gar nicht retourniert werden. Demnach müßte man ja erst aktiv werden, wenn mit 0,60€ freigemachte Briefe kommen.

Stimmt das so, oder ist das für diese Premiumkunden anders?


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Auch die Infopost geht Retoure. Vor meinen Augen wurde ein Rücksendeschein aufgeklebt.

Wenn ich mich recht erinnere stand auf dem Umschlag sogar “Nicht nachsenden, sondern mit neuer Anschrift zurück“, deshalb werde ich keinen Nachsendeauftrag bei der Post stellen.

Abgesehen davon ist es dem Beitragsservice laut einem jungen Gerichtsurteil verboten worden, Infopost zu versenden. Trotzdem tun sie es noch.
Im Rundfunk sitzen laut Bundesverfassungsgericht auch zu viele Politiker und trotz Urteil werden es mehr.
Schon weiss man wie der Hase läuft :)


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

d
  • Beiträge: 4
Und dieser Rücksendeschein ist nicht derselbe, der in  http://www.bdph.de/forum/attachment.php?attachmentid=22795&stc=1&d=1325193171 zu sehen ist (abgesehen davon ist der wegen der Schieflage sehr schwer zu bearbeiten) ? Dann wärs ja eigentlich sinnlos, den zu nutzen.


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Person A hatte in den letzten 2 Monaten 2 Infobriefe erhalten und einen "60 Cent" Brief, der ebenfalls ungeöffnet zurückgegangen ist, da die Person unbekannt verzogen ist.
Man hat als Bürger weder die Pflicht den Postkasten zu besitzen, noch irgendwelche Post anzunehmen. Erst, wenn nachweislich zugestellt wird ist Arbeit angesagt.

 


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ab heute geht es in eine nächste Runde.
Da ich umgezogen bin, habe ich mich brav wie ich bin heute umgemeldet.
Den Widerspruch zur Weitergabe der Daten hat man mir erst vorenthalten, bis ich ihn persönlich gefordert hatte. Also wurde noch ein Dokument für den Widerspruch ausgedruckt, ausgefüllt und ganz unten noch Rundfunkanstalten dazugeschrieben.
Das wurde von der Bearbeiterin durchgestrichen mit dem Kommentar, die Daten bekommen die sowieso.
"Wiederspruch gegen die Datenübermittlung" ist das eine.
Schon mal nach der "Auskunftssperre" gefragt?
Das sollten Ummelder (evtl. auch bereits Umgemeldete) ggf. mal erörtern.
Es gibt offensichtlich (strenge?) Anforderungen, die man erfüllen muss dafür, aber es könnte nicht schaden, diese zu kennen und entsprechend auszureizen.
Denn bei "Auskunftssperre" bekommt auch der sog. "Beitragsservice" nix ;) :D
vgl. Rundfunkstaatsvertrag, RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag, RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
bzw. auch
lade Dir mal diese Datei runter, entzippen und lese Dir die letzte Seite (12) der Datei Lieferkonzept_VersionAK1 2.0.pdf durch.
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip
Da werden Dir viele Fragen beantwortet zum Thema Meldeamt, Daten und Sperren.
Meinen Glückwunsch (zumindest für den Fall ÖRR) wenn Du tatsächlich eine Auskunftssperre hast.
Die bekommt man in der Regel bei Gefahr für Leben, Gesundheit etc.
Ich habe leider nur eine Übermittlungssperre meiner Daten an Dritte, da sind aber die ÖRR ausdrücklich ausgenommen  >:(


Ich bemerkte dann nur noch laut, dass die Rundfunkanstalten kriminelle Vereinigungen sind.
Widererwartend bekam ich in der Meldebehörde von den Bearbeitern im Raum Zustimmung.

Heidewitzka! ;)  ;D


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www.rundfunk-frei.de

R
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Interessanter Beitrag bzgl. des Umzugs.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass man bei Ummeldung / Umzug seine Spur verschwinden lassen kann und so am neuen Wohnort wieder bei Null anfängt.


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k
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Kleine Frage an alle:

was ist wenn man aus Angst schon vor paar Tagen auf den Brief geantwortet hat (online, keine Bankverbindung angegeben, kein geburtstag) und bereits Anmeldebestätigung bekommen hat?(Er bereut sich diesen Superbeitrag nicht gesehen hat  :( ) kann man in diesem Fall trotzdem alle nachfolgenden Zahlungsaufforderungen bzw. Beitragsbescheide zurückschicken? übrigens, dieser fiktive mann ist ab september in ein anderes bundesland umzuziehen.

Für Antworten bedankt sich dieser mann!


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Alles zu spät, man kann nichts zurückschicken. Umzug zwecklos, jetzt hilft nur noch Widerspruch und Klage oder auswandern. Also nur auf einen Beitrags/Gebührenbescheid reagieren, so wie es in einer Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt ist (meistens auf der Rückseite). Da steht dann zumeist, dass man innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen kann, wenn man nicht zahlen will.


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Ich bin mittlerweile umgezogen, es hat sich also eine neue Situation und ein neuer Versuch ergeben, deshalb und weil es hier zu unübersichtlich wird, erkläre ich meinerseits dieses Thema hier für erledigt und beginne ein neues Thema.

Es geht hier weiter:

Umzug: 1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10887.0.html

Edit "Bürger":
Dieser Thread hier wird somit geschlossen :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2014, 17:57 von Bürger«
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