Was soll Person A tun: Antworten oder warten dass Bescheid mit Rechtsbelehrung kommt?
Person A sollte auf den Widerspruchsbescheid warten , vorausgesetzt natürlich dass der Widerspruch auch fristgemäß versandt wurde.
Das kann sich so in die Länge ziehen , dass noch weitere Beitragsbescheide eintreffen werden , bevor erst mal über den ersten Widerspruch entschieden wurde.
Der Beitragsservice ist nicht nur ein Jäger auf unser Geld sondern auch ein Sammler von Widersprüchen ohne Zeitgefühl.
Derweil werden auch gern mal zwischendurch dümmliche Anmachschreiben auf den Weg gebracht , die einen offiziellen Anschein erwecken sollen und zur Zahlung animieren sollen. So ein selten d....... Verein.
Davon nicht einlullen lassen , nur Schreiben MIT Rechtsbehelfsbelehrung sind das Papier wert , auf dem sie stehen.
Person A kann aber trotzdem antworten , wenn ihr das Spielchen zu blöd wird.
Das geht am besten und ohne nennenswerten Aufwand per Mail.
Jede Landesrundfunkanstalt hat mindestens einen Beauftragten für Probleme mit dem Beitragsservice.
Dafür existieren separate Mailadressen.
http://www.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.htmlDort einfach mitteilen : Man möge doch gefälligst seine Hausaufgaben machen und Widersprüche zeitnah bescheiden , bevor man ehrsame Bürger mit weiteren dümmlichen Schreiben belästigt. Danach kommt erst mal nichts mehr , sondern "nur" der nächste Beitragsbescheid sobald er terminlich an der Reihe wäre.