Mit der fehlenden Staatsferne und Parteienferne (dies versucht der öRR begrifflich zu trennen) zu argumentieren gehört m.E. ohnehin mit in die Klage.
Schon rein Menschlich kann man jedem, ob nur Parteizugehörig oder direkt von dieser gesandt, ein Handeln im Sinne der Partei unterstellen.
Bestes Beispiel ist Kurt Beck- einerseits Vorsitzender des ZDF Verwaltungsrats, einem Gremium mit direktem Einfluss auf gewisse Entscheidungen des Intendanten, Andererseits als ehemaliger Ministerpräsident RLP und dadurch Vorsitzender der Rundfunkkonferenz zum Zeitpunkt der Schaffung und Ratifizierung des 15.RÄStV auch direkt an der Festlegung der der rechtlichen Grundlage seiner Einflussnahme beteiligt.
Niemand kann kontrollieren ob er hierbei nicht auch seine persönlichen Interessen bzw. in seinen Ämtern die Interessen der jeweilig anderen Position mit einbezieht. Es ist fraglich ob er das wirklich auseinander halten kann....
Sowas müsste nur klagefähig ausgebaut werden.