Selbstverständlich muss man sich selbst persönlich anmelden, weil der Beitragsservice nach einem Umzug keine Möglichkeit mehr hat zu überprüfen, ob jemand wann und wo gewohnt hat. Das gibt das Gesetz nicht her, nur wer "bewohnt", muss sich anmelden, nicht wer "wohnte", wer "gemeldet ist", nicht "wer gemeldet war".
§2 RBStV:
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Die Meldedaten liegen dem Beitragsservice vor, aber es liegen keine Erfahrungen vor, was der Beitragsservice unternehmen wird, wenn man das nicht durch Anmeldung bestätigt. Ob eine Zwangsanmeldung nach einem Umzug noch vorgenommen wird, darf bezweifelt werden, Zwangsanmeldung, oder euphemistisch "Direktanmeldung", ist schon während des Wohnens nicht gesetzlich legitimiert. Diese Gesetzeslücke ist die einzige Möglichkeit, niemand sollte so etwas ausnutzen und einfach abwarten.
Da der Beitragsservice niemanden mehr zu einer verlassenen Wohnung befragen kann, sollte man dem Beitragsservice doch etwas entgegenkommen zeigen, wo die doch auch immer so "nett" sind.