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Autor Thema: Einfach mal versucht...nun in Sackgasse  (Gelesen 1566 mal)

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  • Beiträge: 4
Einfach mal versucht...nun in Sackgasse
Autor: 16. März 2014, 15:30
A und B bewohnen zusammen eine Mietwohnung. Beide haben noch nie den Zwangsbeitrag bezahlt.

Als A angeschrieben wurde, hat er auf den ersten Bettelbrief reagiert und online mitgeteilt, dass er woanders wohnt (war jedoch eine Notlüge) und den dortigen Beitragszahler samt Beitragsnummer mitgeteilt. Eine weitere Rückmeldung durch den BS erfolgte nicht. Ist bereits ein halbes Jahr her. Scheint der BS also geschluckt zu haben.

B war jedoch so schlau und hat auch den dritten Bettelbrief ignoriert und wurde zwangsangemeldet. Ein Gebührenbescheid liegt vor, dass rückwirkend zum 01.01.2013 gezahlt werden soll. Da es online keine Alternative gab, hat B einfach eine Wohnungsabmeldung zum 01.01.2013 zum BS gefaxt. Ebenfalls wurde die angebliche korrekte Adresse samt dortiger Beitragsnummer mitgeteilt. Nun kam die Bestätigung seitens des BS, dass die Wohnung zum 01.04.14 abgemeldet wurde. Eine Rückwirkende Abmeldung käme jedoch nicht in Frage.

1. Finde ich es sehr interessant, dass der BS dies einfach schluckt.
2. Schön ist auch, dass der BS die WOhnung abgemeldet hat.

Sollten vielleicht mehrere Betroffene mal versuchen.

Nun ist B natürlich auch nicht gewillt, den rückwirkenden Betrag zu bezahlen.

B würde interessieren, mit welcher Berechtigung der BS rückwirkend Geld fordert. Um es nochmal klarzustellen. B hat sich nicht angemeldet, sondern wurde zwangsangemeldet. Nun darauf zu antworten eine rückwirkende Abmeldung einer Zwangsanmeldung wäre nicht möglich kann aus Sicht von B nicht rechtmäßig sein. Dann müsste B ja für eine Wohnung bezahlen, die nie bewohnt wurde...

Für halblegale Tipps wäre B dankbar ;)


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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P
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Da gibt es nur eine Antwort: Abwarten bis der Beitragsbescheid eintrifft, diesem widersprechen, den Widerspruchsbescheid abwarten und dann...Klagen! 
Man kann mit diesem "Service " nicht diskutieren. Willkommen im System!
Die Klage sollte dann die vorliegenden Sachverhalte klar zum Ausdruck bringen. Bei mir wurde auch eine Zwangsanmeldung durchgeführt, obwohl dem
"Service" andere Wege zur Verfügung gestanden hätten. Selbstverständlich geht es dann auch bei mir den eben schon beschriebenen Weg.


Herzliche Grüße

Peli

 


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themob

Hallo und herzlich Willkommen,

ich bezweifel mal, dass Person B einen Gebühren-/Beitragsbescheid auf die Zwangsanmeldung bekommen hat. Eher wohl den netten informativen Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge".

Oder der Gebühren-/Beitragsbescheid kam "nach" der Abmeldung (was ja einer Bestätigung der Zwangsanmeldung gleichkommt, nämlich die Verifikation der Daten). Wie kann Person B denn überhaupt zu den ganzen Briefen gelangen, wenn sie seit 1.1.2013 nicht mehr unter der Adresse wohnt?

Der Fehler war vielleicht, dass Person B generell auf die "Zwangsanmeldung" reagiert hat (Auch wenn dadurch evtl. eine Abmeldung zum 1.4.2014 erfolgte). Denn dadurch hat der BS die Verifikation von Person B erhalten für die Zeit vom 1.1.2013 bis 31.3.2014 und damit im nachhinein die "Bestätigung" die der BS benötigt hat. In diesem Fall hier, sollte eines Tages der Beitragsbescheid kommen, wird es schwer für Person B. Denn spätestens bei der Klage müssen die Nachweise auf den Tisch, dass Person B nicht mehr seit 1.1.2013 dort gewohnt hat (inkl. der Abmelde- oder Ummeldebestätigung des Meldeamtes). Je nachdem, wie Person B nun vorgehen will, könnte es zum Eigentor werden, wählt man den falschen Weg.

Im unten genannten Themen, warten eigentlich alle Betroffenen nur auf eines: Den Gebühren-/Beitragsbescheid auf die Zwangsanmeldung. Ohne ein Lebenszeichen von sich zu geben in Richtung BS.

Denn nach logischem Ermessen und vielen Recherchen innerhalb der Diskussion zum Thema gibt es dafür keine rechtliche Grundlage Da noch niemand einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen hat auf diese Direktanmeldung, kann auch zu diesem Thema nichts gesagt werden. Außer dem allgemeinen Hinweis, sich mit dem Thema Widerspruch rechtzeitig zu beschäftigen.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

Um das ganze besser einordnen zu können, wäre es gut, wenn die betreffenden Vorgänge (Briefe) anonymisiert hochgeladen werden könnten. Abmeldung - Bestätigung der Abmeldung und das es rückwirkend nicht möglich sei. Auch ein evtl. vorhandener Gebühren-/Beitragsbescheid.


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