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Autor Thema: Gefahr von Schufa-Eintrag?  (Gelesen 3811 mal)

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  • Beiträge: 25
Gefahr von Schufa-Eintrag?
Autor: 06. Januar 2015, 09:18
Hallo,
kann es bei Nichtzahlung zu einem Schufa Eintrag kommen und falls ja, ab wann?

Um zu meinem fiktiven Fall von Person A zu kommen:
* Zwangsanmeldung in 2013/14
* Festsetzungsbescheid erhalten im September 2014 (Nachzahlung ab Januar 2013), Widerspruch eingelegt
* Bis heute kein Widerspruchsbescheid erhalten, lediglich ein "informatives Schreiben" im November (siehe unten bei [1])
* Das "informative Schreiben" einfach ignoriert
* Kürzlich im Dezember eine Zahlungsaufforderung mit Fälligkeitsdatum 15.12. erhalten inkl. Zahlungsformular ("Ihre Rundfunkbeträge sind am 15.12.2014 fällig, bitte zahlen Sie den Betrag von 4XX EUR ... wir haben für Sie ein Zahlungsformular vorbereitet. MFG, ihr Beitragsservice")
* Zahlungsaufforderung bisher ignoriert

Ich bin jetzt etwas unsicher, ob Person A einen Schufa-Eintrag zu befürchten hat, da Person A ja bis heute keinen Widerspruchsbescheid erhalten hat, gegen den sie hätte klagen können.

LG


[1] "Informatives Schreiben" aus November
Seite 1:
https://www.dropbox.com/sc/v6g0yosfkki1dvs/AABj6dHrkl46lH9uTwVS5KiHa

Seite 2:
https://www.dropbox.com/sc/ama2obu5kqrg6rn/AAACFDbuKJNIdkn1i68ErCiya


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2015, 17:10 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Gefahr von Schufa-Eintrag?
#1: 06. Januar 2015, 16:53
Die Suchfunktion des Forums hilft weiter. Nicht "Schufa"- sondern "Schuldnerverzeichnis der Länder" wäre wohl relevant...
...aber allenfalls erst bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft i.Z. einer Zwangsvollstreckung, die aber nicht von heute auf morgen eingeleitet, sondern ausgiebig angekündigt wird - nachzuvollziehen u.a. unter:

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

im Speziellen dann unter
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
und Folgebeiträgen.

Dass trotz Widerspruch (und selbst bei Klage) weiter Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen ergehen, ist eigentlich allgemeiner Kenntnisstand...
...jedoch nicht weiter relevant, da diese eher informativen Schreiben üblicherweise keine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten, ergo auch keine rechtsmittelfähigen Verwaltungsakte darstellen und nicht die Wirkung eines Beitrags-/ Festsetzungsbescheides entfalten.
Auch dies ist allgemeiner Kenntnisstand.

Auch, dass WiderspruchsBESCHEIDe seitens der Rundfunkanstalten länger als die gesetzliche 3-Monats-Bearbeitungsfrist hingehalten werden, ist kein Einzelfall und ebenfalls im Forum mehrfach nachzulesen.


Bitte generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


PS:
Dem oben verlinkten Schreiben gemäß, scheint der Widerspruch per Email eingelegt worden zu sein. Sollte dies stimmen, wäre zu beachten dass daran gem. Rechtsbehelfsbelehrung des Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDs die Erfordernis einer zertifizierten Email-Signatur geknüpft ist. Auch hierzu und zu damit verbundenen Problemen, falls diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, gibt die Suchfunktion Auskunft.



Da diese allgemeine/n Anfrage/n in unterschiedlicher Form schon ausgiebig im Forum behandelt wird/ werden, bleibt dieser Thread zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der Übersicht mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis + weiter gute Erfolge.


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