Hallo liebe Mitstreiter.
Person B ist ebenfalls Student. Muss sich alles selbst finanzieren, erhält also keine Unterstützung jeglicher Art.
Wohnt seit April 2012 in der aktuellen Wohnung.
Erhielt in dem damligen Kalenderjahr 2 Briefe, die aber im Rauch versiegten.
Nach 2013 weitere, informelle.
Im Jahr 2014 ging dann alles ganz schnell.
Am 28.01. erhielt Person B eine "Bestätigung der Anmeldung".
Am 11.02. einen Brief mit der Aufforderung zur "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Ca. 270 €, rückwirkend zum 01.01.2013.
Diesen öffnete B erst am 13.02, da B in der Zwischenzeit lokal andernortens verpflichtet war.
Zahlungsziel: 15.02 (Mitte eines Quartals).
Meine Frage ist eher die Bitte nach einer Bestätigung für B:
Folgt nach dieser Zahlungsafforderung auf jeden Fall noch eine weitere Aufforderung ggf. eine Mahnung? Aber auf jeden Fall noch ein Schreiben, welches keine Zinen oder weitere tiefgreifende Konsequenzen nach sich zieht?Bevor dann Widerspruch und jedwede andere Schritte eingeleitet werden.
Person B ist schlichtweg nicht im Stande, auch nur ansatzweise dieser Forderung stattzugeben.
Bislang war es ein Monolog. Person B reagierte nicht auf ein einziges Schreiben.
PS: So sieht also die Bildungs-Offensive in Deutschland im Detail aus.