Bei den zur Zeit eintreffenden Briefen, hier Zwangsanmeldung - offiziell Direktanmeldung, gibt es immer wieder dieselben Fragen.
Hier wird nur aufgezeigt, was möglich ist. Keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage darüber, wie man vorgehen "muss".
Die Entscheidung muss jeder selbst für sich treffen
Briefe
Bestätigung der Anmeldung = informativer Charakter +
Antwortbogenrechtliche Grundlage dieser "Direktanmeldung" zur Zeit unklar
Hier wird das Thema besprochen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.msg58931.html#msg58931
An dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen
Auf den Antwortbogen kann man reagieren, aber VORSICHT, es ist letztendlich eine "Verifizierung" der Daten durch die geleistete Unterschrift.
Sehr schön zu sehen, was die Rundfunkanstalten versuchen, da in der "Bestätigung der Anmeldung" so darüber geschrieben wird: Mit dem Antwortbogen können Sie uns auch eine Einzusgermächtiung erteilen
Das dadurch die Bestätigung der Anmeldung sozusagen "nachträglich bestätigt sowie die Datensätze verifiziert werden" - durch ausfüllen, Datum und Unterschrift sowie zurücksenden, verheimlicht man geflissentlich. So kennen wir die Rundfunkanstalten. Immer noch die Hintertür zur Hintertür suchen und finden.
Es ist ebenfalls ein weiteres Indiz dafür, dass die rechtliche Grundlage dieser "Direktanmeldung" fehlt. Warum sonst sollten die Rundfunkanstalten "Antwortbögen" mitschicken?
Alternative - evt.l Feststellungsklage
Thema Feststellungsklage: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59022.html#msg59022
Wir haben das Gefühl: Wo kein Kläger da kein Richter, also machen sie munter so weiter
Sollte man sich unverbindlich mit Köln in Verbindung setzen, könnte es sein: Na endlich meldet er/sie sich. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn man die Meinung vertritt, ein Telefonanruf kann das Problem lösen.
Zahlung der Rundfunkbeiträge = informativer Charakter
an dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen
Zahlungserinnerung = informativer Charakter
an dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen
Gebühren-/BeitragsbescheidWICHTIGES Schreiben, Rechtsbehelfsbelehrung lesen (Fristwahrung) - Widerspruch einlegen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(Oder direkt klagen - einige Bundesländer sehen dies vor, genaues steht aber in der Rechtsbehelfsbelehrung)
Beispiel wie Gebühren-/Beitragsbescheid aussehen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Zusammenfassung Dokumentation - Möglichkeiten - Lösungsansätze:Bestätigung der Anmeldung nicht reagieren und warten bis ein Gebühren-/Beitragsbescheid kommt
Feststellungsklage evtl. möglich - entsprechende Recherche muss jeder selbst durchführen., gegeben falls Anwalt kontaktieren -
Sozialleistungsempfänger etc. können evtl. einen Beratungsschein beantragen, Auskunft erteilt in der Regel das Amtsgericht oder der Anwalt
Antwortbogen zur Bestätigung der Anmeldung sollte man reagieren auf diese 2 Antwortbögen, verifiziert und bestätigt jeder die "Bestätigung der Anmeldung" im nachhinein
Zahlung der Rundfunkbeiträge Reine Information - abheften
Aktualisierung am 15.4.2014 mit Ergänzung des nächsten informativen Brief
Zahlungserinnerung - ebenfalls informativer Charakter, mit dem netten Hinweis das diese Briefe in Zukunft durch festgesetzte Beitragsbescheide ersetzt werden. Also weiter abwarten bis der Beitragsbescheid kommt.
Gebühren-/Beitragsbescheid =
rechtlich verbindlicher Verwaltungsakt (Rechtsbehelfsbelehrung beachten)
Beispiel wie ein Gebühren-/Beitragsbescheid aussieht:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.msg55273.html#msg55273Widerspruch mit Begründung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Von der Bestätigung zur Anmeldung über Zahlung der Rundfunkbeiträge bis zum Erhalt Gebühren-/Beitragsbescheid vergeht einige Zeit.
Jeder hat die Möglichkeit, sich über das Thema Widerspruch, Begründung, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Hilfe der Suchfunktion hier zu informieren sowie vorzubereiten.