Hallo,
ich hab jetzt meinen Beitragsbescheid bekommen und stelle zu meiner Verwunderung fest, dass man in Bayern zwischen Klage und Widerspruch wählen kann. Ich denke, dass ich gleich klage, wollte aber nachfragen, ob jemand einen guten Grund für einen vorangehenden Widerspruch (der sowieso formularmäßig abgelehnt werden wird) kennt?
So einen Bescheid, der aussieht, wie eine ganz lapidare Mitteilung, hab ich noch nie gesehen! Ich hab gleich mal mit den Formfehlern angefangen und schick im Anhang den ersten Begründungsentwurf.
Besonders will ich darauf hinweisen, dass jedenfalls bei mir unten Seite 1 von 1 steht - was ja normalerweise bedeutet, dass es keine Seite 2 gibt! Erst auf der Rückseite aber gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung - also auf Seite 2. Ich folgere daraus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht wirksamer Bestandteil des Bescheides ist. Weitere Ausführungen zu diesem "Bescheid" findet ihr im Anhang ...
Freue mich über Rückmeldungen
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.