Sachte, sachte...
Nicht so schnell. Das will genauer angeschaut werden:
2) Ende 2013 eine Welle Beitragsbescheide gefolgt von
3) Eine Welle Festsetzungsbescheide
4) 2014-2015 mehr als ein Jahr Funkstille
Es scheinen also
lediglich Beträge von 2013, maximal noch 2014, tatsächlich per Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID
*festgesetzt* worden zu sein?
Dann war eine große Pause - bis dann Anfang 2016 der WiderspruchsBESCHEID für alle bisher widersprochenen Beitrags- und FestsetzungsBESCHEIDe erging?
5) Anfang 2016 endlich der lang erwarteten Widerspruchsbescheid mit gleich ein böses Erwachen weil seit 01.01.2013 bis 01.01.2016 ist die Rechnung höher als 600€.
Achtung:
Nicht der ausgewiesene
"Rechnungsbetrag" oder
"offene Gesamtkontostand", sondern
lediglich der Wert aller angefochtenen und im WiderspruchsBESCHEID beschiedenen Beitrags- und FestsetzungsBESCHEIDe ist i.d.R. ausschlaggebend für die Streitwertbemessung einer (üblichen) Anfechtungsklage, also lediglich der bisher *festgesetzte* Betrag.
Bei max. 2 Jahren in Summe dürfte insofern der
Streitwert eher bei <450 € und insofern auch
unterhalb der ersten Bemessungsstufe von 500 € liegen.
Muss nicht derjenige, der nun zum Verwaltungsgericht marschiert, gleich viel höhere Prozesskosten vorschießen als vor 2 Jahren, weil der Streitwert über 500€ liegt?
In diesem konkret-fiktiven Fall wohl eher nicht.
Das schließt aber nicht aus, dass bei der derzeitigen Arbeitsweise von ARD-ZDF-GEZ zukünftig Fälle auftauchen, bei denen sich ohne den Deut eines WiderspruchsBESCHEIDs die Anzahl der widersprochenen FestsetzungsBESCHEIDe auf eine Summe über 500 € addieren könnten.
A)Einer solchen ungewollten Streitwerterhöhung vorzubeugen, könnten Personen A-Z eine
"magische Zeile" in ihre Widersprüche einbinden (zumindest, sofern sich der Betrag bedenklich der 500 € Marke nähert) wie z.B.:
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
Nachzulesen u.a. unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421Die tatsächliche Wirkung dieses "magischen Satzes" ist nicht bekannt.
Es könnte auch sein, dass dieser zu einem schnelleren WiderspruchsBESCHEID führt (da ARD-ZDF-GEZ mglw. ihr Unterfangen, den Streitwert zu erhöhen, als gescheitert ansehen müssen) und insofern entsprechend baldigen Handlungsdruck mit einer Klage auslöst.
Das müssten also Personen A-Z jeweils selbst abwägen.
B)Personen A-Z könnten zudem - da ja dann die ARD-ZDF-GEZ zustehende 3-Monats-Bearbeitungsfrist für einen WiderspruchsBESCHEID bereits um Längen überschsritten ist - statt einer Untätigkeitsklage offenkundig auch *direkt* Klage erheben gegen die bislang widersprochenen Bescheide.
Siehe hierzu ausführlichen Beitrag des Foren-Users "Rochus", der nicht nur einmal darauf hingewiesen hat...
Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14051.msg94652.html#msg94652Dies könnte laut Aussage eines Richters in einer der kürzlichen Verhandlungen offenkundig sogar so geschehen, dass
nur gegen den ersten widersprochenen Bescheid Klage erhoben würde, die
weiteren widersprochenen Bescheide jedoch
"im Widerspruchsverfahren belassen" werden würden, da ja noch kein WiderspruchsBESCHEID ergangen ist, dem nur mit einer Klage gegen
alle im WiderspruchsBESCHEID enthaltenen Bescheide entgegengewirkt werden könnte.
Kling auch irgendwie "charmant"...