Die Verhandlung in München wird meiner Meinung nach kein Ende des Spukes bringen.
Hier das Geuer Gutachten zum Selbernachlesen.
http://www.vzvnrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/2013_01_23_Gutachten_VZVNRW_Rundfunkbeitrag.pdfUnd hier der gesamte Vertragstext zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zum Selbernachlesen:
http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdfIm Gutachten Geuer geht es hauptsächlich um die Definition und deren rechtlicher Umsetzung (Beitrag, Steuer, Gebühr, Abgabe etc.) , was für Möglichkeiten es gibt, vor Gericht aktiv zu werden und die Relativierung bzgl. der Betriebsstättenabgabe.
Auch könnte es sein, dass folgendes Beispiel entschärft wird:
5 erwachsene Personen unter einem gemeinsamen Dach (Haus)
Eltern (Mutter, Vater) erwachsener Sohn (Student), Großeltern
Sohn bewohnt abgeschlossenes Appartement im Dachgeschoss,
studiert und hat kleine Wohnung am Studienort, kein Bafög
Eltern bewohnen die Wohnung im 1. Stock, Vater hat kleinen eigenen
Betrieb, mit 9 sozialversichterten Teilzeitarbeitern, da größere Entfernung
zum Wohnhaus der Familie, vor Ort beim Betrieb, kleine 2. Wohnung
PKW betrieblich genutzt
Großeltern bewohnen kleine Einliegerwohnung in diesem Haus
Kostenaufstellung für zu entrichtende Rundfunkbeiträge (5 Personen unter einem Dach):
Sohn:
1 x 17,98 € für Dachgeschossappartement + 17,98 € kl. Wohnung (kein Bafög) = 35,96 €
Vater:
1 x 17,98 € 1. Wohnung + 17,98 € 2. Wohnung + 5,99 € Auto (betriebl. genutzt)
1 x 17,98 € Betriebsstättenabgabe (9 Angestellte) = 59,93 €
Großeltern:
1 x 17,98 € (bislang nur Radio 5,76€, Tageszeitungsleser) = 17,98 €
Gesamtkosten für diese Hausgemeinschaft: 113,87 €
Was aber weiterhin ungeklärt bleiben wird: was wird aus wirklichen Nichtnutzer, aus welchen Gründen auch immer:
….2. Die Grundzüge des Rundfunkbeitragsrechts:
1. Anknüpfungspunkte der Beitragspflicht:
…........Hintergrund ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten
die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.
(Billigend wird in Kauf genommen, dass dies für bis zu 1% nicht zutrifft, bei 80 000 000 Bewohner der BRD = sage und schreibe für 800.000 !)
3.Rechtsnatur und Höhe des Beitrags
Solche Rundfunkteilnehmer, die…......entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung über keinerlei stationäre oder mobile Rundfunkgeräte verfügen..............
Aber es gibt uns wirklich!
Bzw. nicht nur nicht darüber verfügen, sondern einfach kein Interesse daran haben!
Hier meine Daten dazu:
Habe internetfähigen Computer aus geschäftlichen Gründen, da die Arbeitseinsatzpläne bei über 50 Mitarbeitern in 4 Betriebsstätten in 2 Bundesländern nur so für alle Mitarbeiter gehandhabt werden können.
Keinen Fernseher, Uralt-Nokia und Radio würde ich mittlerweile auch abmelden, da ich bei der Arbeit mit Radio 10 Stunden leider zwangsgrundversorgt werde, des weiteren im Bus, im Supermarkt, im Restaurant etc.
Ich gehöre zu den Nichtnutzern (außer bei der Zwangsgrundversorgung) und gehöre somit zu den 1% von 80 000 000 Bewohner in Deutschland, die billigend in Kauf genommen werden und auch zahlen müssen.
1% = 800 000 x 17,98 € = 14.384.000,- € x 12 = 172.608.000,-€ im Jahr!
Da per Internet nutzbar, also weltweit ! Wie viel Milliarden Bewohner gibt es auf der Erde mittlerweile und warum soll dies nur von Menschen mit Dach über dem Kopf,
durchaus auch mehrfach; 2. Wohnung in Deutschland, bezahlt werden und vor allem von dem 1%?
Meine einzige Chance einen fernsehprogrammfreien und grundversorgtfreien Raum zu schaffen ist, meine Wohnung als fernsehprogrammfrei und grundversorgtfrei zu bestimmen! Also auch kein Empfang und Nutzung und keine Zahlung!
Erschreckend in diesem ganzen Zusammenhang ist die steigende Anzahl der Kinder mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung). Das Medikament, das
dafür vom Arzt verordnet wird, ist seit einiger Zeit auch für Erwachsene zugelassen!
Die Situation der Nichtnutzer muss geklärt werden und es muss vor Gericht jeder einzelne dafür klagen! (Grundgesetze etc.!)
Die Lösung zum Rundfunkbeitrag kann nur in einer grundlegenden Reform bestehen, in der vorallem auch die „Grundversorgung“ präzisiert werden muss.
Folgender Paragraf noch mit auf den Weg:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
…
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstaltenoder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern...............