Selbstversrändlich sind die nicht dumm. Aber hellsehen können die auch nicht, und die Zeiten der GEZ-Spitzel sind auch vorbei. Wenn das Zimmerchen nicht über einen eigenen Eingang verfügt, gehört es zum Haushalt des Beitragszahlers, Person A kann das Anmeldeformular ausfüllen und die Beitragsnummer des Beitragszahlers angeben und ist nicht Zahlungspflichtig. Wenn das Zimmerchen wie eine Wohnung über einen eigenen Eingang verfügt, ist es anmeldepflichtig, das sollte man dem B-Service melden, weil die sonst zu unrecht kein Geld bekommen und wenn sowas rauskommt ist damit zu rechnen, dass 8 Euro Säumniszuschlag zu den gesamten rückwirkend geforderten Beiträgen verlangt wird, verzinst mit knallharten 6 %. Also kein Risiko eingehen, ehrlich währt am längsten.