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Autor Thema: Mahnung vom Beitragsservice - wie weiter?  (Gelesen 13863 mal)

p
  • Beiträge: 2
Mahnung vom Beitragsservice - wie weiter?
Autor: 20. August 2014, 08:45
Edit "Bürger":
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Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hätte da mal eine hypothetische Frage:

Person X aus NRW hat noch nie GEZ Gebühr bezahlt, wird wie so viele zum 01.01.13 Zwangsangemeldet. Bekommt in unregelmäßigen Abständen Zahlungsaufforderungen, die ignoriert werden. Person X kann sich aber auch nicht erinnern einen Beitragsbescheid bekommen zu haben oder ist evt. von Person Y im gleichen Haushalt gleich weggeschmissen worden, oder per Post nie angekommen!!!
Nun bekommt Person X eine Mahnung über die nicht gezahlten Gebühren ab 01.01.13 mit Drohung der Vollstreckung, ohne Rechtsbelehrung etc.

Was würdet Ihr vorschlagen? Ignorien oder Beitragsbescheid anfordern und wenn erhalten ( wenn das überhaupt klappen würde) diesem dann wiedersprechen?

Schon jetz vielen Dank für Eure Antworten

gruß pouwjo


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2014, 17:50 von Bürger«

T
  • Beiträge: 46
Hallo pouwjo,

entscheidend ist, wer ist Absender der Mahnung?

Ist die Mahnung vom nicht rechtsfähigen Beitragsservice würd ich gar nicht reagieren.
Ist die Mahnung von der Rundfunkanstalt (sehr unwahrscheinlich, die machen sich nämlich seltenst selbst die Finger schmutzig) oder von einem GV, dann würd ich reagieren.

Idealerweise die Mahnung einfach anonymisiert anhängen,
dann kann man auch genauer drauf eingehen.

Gruß TQ


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  • Beiträge: 2
Hallo Titanquest,

hier die anonymisierte Mahnung, sie kommt vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln. Ganz oben steht noch Westdeutscher Rundfunk.

Ich hoffe, dass mit dem anhängen der Datei hat geklappt.


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  • Beiträge: 46
Hallo pouwjo,

ganz ehrlich, Person T würde es ignorieren.
Es sind wieder die üblichen eklatanten Formfehler.

Dem Beitragsservice schuldet man gar nichts, wenn dann der Rundfunkanstalt, diese ist aber nicht als Absender ersichtlich.

Abheften, auf die Vollstreckungsbehörde warten. Da hat man eine Person, die sich ausweisen wird (notieren) und damit kann man verhandeln und die Unrechtmäßigkeiten und Formfehler aufzeigen.

Person T lehnt jede Kommunikation mit dieser nicht rechtsfähigen Gesellschaft namens "ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice" ab.

Gruß TQ


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  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eine "Mahnung" von Seiten des sog. "Beitragsservice" ist üblicherweise ohne Rechtsmittelbelehrung und daher nicht rechtsmittelfähig.

Weshalb Person XYZ dennoch eine Reaktion darauf in Erwägung ziehen könnte ist u.a. hier dargelegt

Mahnung Erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10603.msg72531.html#msg72531

"A" könnte dem Beitragsservice mitteilen, dass entgegen der Behauptung in der Mahnung kein Gebühren- oder Beitragsbescheid zugegangen ist und daher Vollstreckungen gem. § 18 Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) unzulässig sind, da ein Bescheid nicht zugestellt oder bekanntgegeben wurde. Am besten per Einschreiben an den Hess. Rundfunk.
[...]
(Die Bundesländer haben jeweils eigene Verwaltungsvollstreckungsgesetze, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsvollstreckungsgesetz_%28Deutschland%29#Landesrecht  - das Prinzip ist das gleiche.

Bitte auch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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