Wenn ich alles richtig verstanden habe, könnte Person A weiter auf Post vom Beitragsservice überhaupt nicht reagieren, ohne dass dies Folgen hätte.
Würde dies auch für den Beitragsbescheid gelten, der ja wohl eingehen würde, wenn Person A alle anderen Schreiben negiert hätte?
Richtig, reagieren ist durch das neue Gesetz nicht erforderlich, das Gesetz ist fehlerhaft, eine Gesetzeslücke tut sich auf. Bescheide wären schon deshalb ungültig, weil die Forderung sich an jemanden richtet, der nicht Beitragspflichtig ist, wenn schon Person B bezahlt.
§2 (3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Die Schuld ist demzufolge beglichen.
Aber eine Kopie der Beitragsbezahlung sollte Person A bereithalten, falls ein wichtiger Typ vom Amt danach verlangt, zum Nachweis, dass man nichts nachweisen muss. Ein Beitragsbescheid ist möglich, aber ohne Einschreiben mit Unterschrift würde ich mich nicht damit beschäftigen. Erst auf dicke Briefe mit Zustellungsurkunde sollte man Antworten, um den Aufwand danach gering zu halten.
Habe ich die Antwort auch so richtig verstanden: Person A in dem hypothetischen Fall ist tatsächlich nicht verpflichtet, den Beitragservice zu informieren, wer noch in der Wohnung wohnt, wie derjenige heisst und dass dieser jemand seit einem bestimmten Datum Beiträge zahlt?
Richtig, es findet sich kein Paragraph in dem neuen Gesetz, woraus sich diese Verpflichtung ergibt, noch nichtmal bei freundlicher Auslegung.
Person A hätte ja bis zu dem Zeitpunkt, als Person B eingezogen ist, also von Januar 13 bis einschließlich September 13, Beiträge zahlen müssen. Eine relativ geringe Summe, die Person A aber nicht zahlen will, weil die ganze Gebühr nicht ihrem Rechtsverständnis entspricht. Welche Reaktion des Beitragsservice wäre diesbezüglich zu erwarten, wenn er es - irgendwann - erfährt?
Da die Wohnung so nicht mehr bewohnt wird, sollte es nicht möglich sein, dass der Beitragsservice das noch mitbekommt. Falls doch, braucht der Beitragsservice eine Beitragsnummer von Person A, die er dann bekommt, wenn Person A auf die unnötige Anmeldeaufforderung reagiert. Es ist niemand mehr in der alten Wohnung, der dazu befragt werden könnte. Sollten Fragen vom Beitragsservice diesbezüglich an wen auch immer kommen: ignorieren! Der Beitragsservice kann nur noch Nachforschungen anstellen, die aber niemand freiwillig beantworten muss.