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Autor Thema: sollte ich reagieren?  (Gelesen 37855 mal)

e
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sollte ich reagieren?
Autor: 19. Dezember 2013, 11:47
Erst mal ein Grüß Gott an die Runde.
A hat nach vielen jahren das erste mal(Ende November) Post bekommen mit Antwortbogen.......
Sollte A überhaupt sofort antworten??
Was haben andere in der Situation gemacht?
Irgendwie muß es ja weiter gehen........

elbiene


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themob

Re: sollte ich reagieren?
#1: 19. Dezember 2013, 13:29
Hallo und herzlich Willkommen,

grundsätzlich muss Person A eine Entscheidung treffen, wie Sie zu dem Thema generell steht.

Hat Person A diese Entscheidung getroffen, sollte Person A in der Regel wissen, wie es weitergeht.

Was andere gemacht haben?

Auf keinen Brief reagiert - Was vielleicht dann irgendwann mal kommt, steht hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7736.0.html

Sich angemeldet - dann auf nichts mehr reagiert bis der Beitragsbescheid kam - Rechtsweg beschritten

Kopf in den Sand gesteckt - die schlechteste Möglichkeit

Befreiungsvoraussetzungen geprüft, entsprechend dann geantwortet und abgewartet - Rechtsweg beschritten

Aus Gewissens-/Religionsgründen Abmeldung beantragt - abgewartet - Rechtsweg beschritten

Erfahrungen und Berichte was andere gemacht haben, findet man zu genüge im Forum. Wie gesagt, die grundsätzliche
Einstellung zum Thema Rundfunkbeitrag und dem Krakengebilde rund um ARD/ZDF ist entscheidend.





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chevignon

Re: sollte ich reagieren?
#2: 20. Dezember 2013, 20:04
@Elbiene: ich habe bis heute 4. briefe bekommen und auf keinen geantwortet. Bis jetzt war es alles quasi "Infopost"

MFg Chevignon


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Re: sollte ich reagieren?
#3: 03. Januar 2014, 11:35
Hallo und ein gutes neues Jahr miteinander.

Kurz vor Weihnachten hat Person A wieder ein Schreiben(2)  vom Servicedienst  mit Antwortbogen bekommen......
Person A hat keine andere Möglichkeit sich der Gez zu entziehen ausser mit Boykott gegen diese Erpressung.(Es wurde im Jahr 2013 nichts bezahlt.) Für das was dann wirklich geschaut wird,würde A auch gerne etwas bezahlen...............                                      Die Entscheidung von A sollte hiermit eigentlich klar sein.
Kann A die Schreiben wirklich als Infopost abtun,ohne das größere Probs auf sie zukommen?
oder anmelden und gleichzeitig widerspruch einlegen?
Was sollte man(frau) nach dem aktuellen Wissenstand tun?

Gruß
Elbiene




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Re: sollte ich reagieren?
#4: 03. Januar 2014, 12:50
Ich versuche gerade herauszufinden, ob es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine Zwangsanmeldung gibt. Wenn in besagtem Schreiben von Person A keine Rechtsbehelfsbelehrung steht, ist die Antwort klar: ignorieren.
Lese dazu die anderen heutigen Beiträge von mir.


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Re: sollte ich reagieren?
#5: 03. Januar 2014, 13:14
Hallo,
Eine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Schreiben wurde nicht gefunden.....
Auf dem Antwortbogen steht nur ganz unten: Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner und jede Person,bei der Anhaltspunkte vorliegen,dass sie Beitragsschuldner ist nach § bla bla bla.

Das heißt also im Fall von Person A ,auf jeden Fall abwarten was als nächstes kommt?

Gruß Elbiene


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Re: sollte ich reagieren?
#6: 03. Januar 2014, 15:08
Da Person A noch kein Beitragschuldner oder Person ist, von der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist, kann das Schreiben ignoriert werden. Später kann immer noch entsprechend reagiert werden, wenn ein Beitragsbescheid kommt.


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Re: sollte ich reagieren?
#7: 03. Januar 2014, 18:33
hallo,

ich soll mich vielmals bedanken für die klare auskunft.
A wird die weiterentwiklung abwarten und Euch auf dem laufenden halten.

Ist wenn man an der Unterschriftenaktion teilnimmt eigentlich nicht klar was man für eine Einstellung hat??

Gruß Elbiene


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chevignon

Re: sollte ich reagieren?
#8: 03. Januar 2014, 19:11
Da Person A noch kein Beitragschuldner oder Person ist, von der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist, kann das Schreiben ignoriert werden. Später kann immer noch entsprechend reagiert werden, wenn ein Beitragsbescheid kommt.

Hallo Roggi, erstmal will ich mich bei dir für all deine Hilfen und Stellungnahmen bedanken. Seitdem ich hier bin, machst du auf mich stets einen sehr kompetenten Eindruck.

Nun kurz zum Text: Ist das Innehaben einer Wohnung nicht Anhaltspunkt genug für die ?

Gruß


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Re: sollte ich reagieren?
#9: 03. Januar 2014, 20:02
Zitat
Ist das Innehaben einer Wohnung nicht Anhaltspunkt genug für die?

Für die schon, aber das muss es für sonst niemanden sein. Sonst müsste irgendwo stehen, dass jeder Wohnungsinhaber verpflichtet wäre, sich anzumelden.
Zitat
§ 8 RBStV: Anzeigepflicht (1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen.
(4) Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt
folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen
In Punkt (1) steht nicht, wer das machen muss! Selbstanzeige, um sich zu belasten, mit etwas, das man ablehnt? Dann sollen die doch besser ihren Zwangsvollstrecker losschicken, der einen anmelden will. Danach kann immer noch Widerspruch eingelegt werden gegen einen Beitragsbescheid, vorher ist es zu früh.
In Punkt (4) wird der Beitragsschuldner genannt. Welcher Beitragsschuldner? Ist da einer? Dann soll der mich doch anmelden.
Zitat
§4 RBStV (1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Sollen die doch vermuten was die wollen, das bedeutet nicht, dass man selbst zum Hellseher werden muss.
Hier etwas aus einem anderem Threat über die Satzungen des WDR:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4189.msg56728.html#msg56728
Meiner Meinung nach ist der RBStV und die Satzungen sehr schlecht formuliert, aber ein Richter könnte das anders sehen. Schlimmer kann es aber für Anmeldeverweigerer nicht werden, sie haben nur den Widerspruch gegen einen fälligen Beitragsbescheid in die Zukunft verschoben. Und diese Zukunft kann rosig aussehen, ich bin davon überzeugt, dass niemand zur Zahlung gezwungen werden darf.
Das schlimmste, was also passieren kann, ist, dass man zwangsangemeldet wird und einen Beitragsbescheid bekommt. Darauf kann man es getrost ankommen lassen, Strafen sind nicht vorgesehen in diesem Gesetz.


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chevignon

Re: sollte ich reagieren?
#10: 03. Januar 2014, 20:59
Du hast recht, die Formulierungen sind wirklich sehr schlecht gewählt.

Ich persönlich hab mich ja für's Aussitzen der Sache entschieden und bin ja wirklich auf die nächsten Briefe gespannt. (der Nächste soll ja die Zwangsanmeldung sein).
Ich halte auf jeden Fall auf dem Laufenden.

PS: Leider gibt es bis jetzt noch keine Verfahren an den Gerichten in Dresden und Umgebung, die für mich die nähesten wären.
      Hoffe ja, dass da bald was kommt, da ich dort auf jeden Fall präsent sein und hier berichten werde.



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Re: sollte ich reagieren?
#11: 03. Januar 2014, 21:36
Ein weiterer Paragraph, den die als Grund für ihre Zwangsanmeldungen verwenden:
RBStV § 9 Auskunftsrecht
Zitat
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.
Dieser Paragraph sagt aus, dass die Auskunft verlangen dürfen, ohne dass man verpflichtet wird, Auskunft zu erteilen. Wenn man keine Auskunft erteilt, passiert nichts, ausser dass jemand anders Auskunft erteilen muss. Denjenigen, der Auskunft erteilen muss, müssen die erstmal finden. Auch hier gilt: Strafe ist bei Auskunftverweigerung nicht zu erwarten. Zwangsanmeldung ist ebenfalls keine Option. Also weiterhin kalt lächelnd deren Bettelbriefe ignorieren.


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Re: sollte ich reagieren?
#12: 03. Januar 2014, 23:47
Das Wort Beitragsschuldner stört mich.
Chromium Rechtschreibhilfe kennt es auch nicht.
Kann man den genau definieren?
Danke,
Roman


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Re: sollte ich reagieren?
#13: 04. Januar 2014, 08:05
Das Wort Beitragsschuldner stört mich.
Chromium Rechtschreibhilfe kennt es auch nicht.
Kann man den genau definieren?
Danke,
Roman
Für mich sieht es so aus, dass ein Beitragsschuldner nur der ist, der sich angesprochen fühlt und meint, er wäre einer. Definiert ist es nicht in diesem RBStV. Die Umschreibungen "tatsächliche Anhaltspunkte, dass sie Beitragsschuldner sind" oder "Als Inhaber wird jede Person vermutet" kann man getrost ignorieren, es sind keine Tatsachenbehauptungen oder Definitionen, sondern man braucht besondere hellseherische Fähigkeiten um zu erkennen, wer Beitragsschuldner ist.


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Re: sollte ich reagieren?
#14: 21. Januar 2014, 06:53
@ Roggi: Vielen Dank auch von meiner Seite. Ich habe hier auch den 4. Brief liegen und war unsicher, was nun zu tun ist, da von automatischer Anmeldung die Rede ist. Nun warte ich erst mal ab, was da noch kommt :)

Hat jemand schon den 5. Brief erhalten?


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