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Es hat begonnen...

Begonnen von Nobody86, 07. März 2014, 01:47

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Nobody86

Guten Abend Allerseits,

vorab möchte A erwähnen, dass A diese Zusammenkunft klasse findet, denn auch A ist strikt dagegen für eine Dienstleistung/Produkt zu zahlen, welches A nicht in Anspruch nimmt  !
Dass, das ganze nun gesetzlich festgelegt wurde ( und A zitiert "Für jede Wohnung ist ein Runfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob Rundfunkgeäte vorhanden sind ... " ) ist der Beweiß für ein pervertiertes System, welches uns das Recht der Entscheidung und die Freiheit entzieht ....

Person A ist bisher immer gut davon gekommen, hatte lediglich Drohbriefe von der GEZ bekommen und 1 - 2 "Kopfgeldjäger" vor seiner Tür ...
Jedoch wurde A mitlerweile eine "Beitragsnummer" aufgezwungen und wurde ins Visier genommen und soll jetzt Rückwirkend für ein Jahr 269,70 € bezahlen ( nebenbei bemerkt findet A die Bezeichnung "Beitrag" lächerlich, als hätte man sich diesen Club ausgesucht ...) .

Nun zu seiner Frage diesbezüglich :

Ist die Vorgehensweise in seinem Fall, die selbe mit dem Widerspruch des Beitragbescheids ?
Und belaufen sich die Gerichtskosten weiterhin auf 105 € ?


Über ein Feedback würde Person A sich sehr freuen.

Es wird Zeit, dass etwas passiert !

LG

copenfan

Bitte durchs Forum lesen, hier werden täglich neue Threads mit dem gleichen Thema "Zwangsanmeldung" aufgemacht!

themob

Zitat von: Nobody86 am 07. März 2014, 01:47
Nun zu seiner Frage diesbezüglich :

1. Ist die Vorgehensweise in seinem Fall, die selbe mit dem Widerspruch des Beitragbescheids ?
2. Und belaufen sich die Gerichtskosten weiterhin auf 105 € ?

Über ein Feedback würde Person A sich sehr freuen.

LG

1. Ja
2. Ja

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick