Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Trotz Befreiung - Beitragskonto weist Rückstand auf  (Gelesen 8227 mal)

Sun

  • Beiträge: 86
Hallo,

ich versuche es kurz und schmerzlos zu halten.

Person A erhält ALG-II bereits seit vor dem 01.01.13, hat jedoch versäumt rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Person A sendet seinen Antrag auf Befreiung (endlich) am 30.06.13 mit den notwendigen Nachweisen ab.

Darauf hin erhält Person A das folgende Schreiben:

Zitat
Ihr Antrag auf Befreiung vom 31.05.2013 eingegangen am 06.06.2013

Sehr geehrte Person A,

Sie besantragen die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Aus der von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist leider nicht ersichtlich, wann die Behörde den Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Dieses Datum kann ausschlaggebend für den Befreiungsbeginn sein:

Wird der Antrag binnen zwei Monaten nach Bescheiderstellung bei uns eingereicht, können wir eine Befreiung ab dem auf dem Bescheid oder Bescheinigung genannten Leistungsbeginn aussprechen.

Damit wir für Sie prüfen können, ob Ihr Antrag innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist, senden Sie uns bitte einen Nachweis aus dem hervorgeht, wann Ihr Bescheid ausgestellt wurde.

Bitte senden Sie uns innerhalb von vier Wochen die Unterlagen mit dem beigefügten Antwortbogen. Danke.

Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht eingehen, ist eine Befreiung von der Rundfunkbetragspflicht erst ab dem Folgemonat des Eingangs des Antrags bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Rundfunnkstaatsvertrag).

Mit freundlichen Grüßen

Da Person A den Bewilligungsbescheid bereits im November 2012 (für die Zeit vom 01.12.12 bis zum 30.11.13) erhalten hatte, hat sie nicht darauf reagiert.

Am 04.10.13 erhält Person A den folgenden Brief:

Zitat
Bescheid des WDR über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

Sehr Geehrte Person A,

Sie haben am 31.05.13 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gestellt.
Dieser ist am 06.06.13 eingegangen.

Ihren Unterlagen entnehmen wir, dass Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuchs gewährt wird.

...

Sie werden für die Zeit vom 01.07.2013 bis 30.11.2013 von der Beitragspflicht befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag).

Aus der von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist nicht ersichtlich, wann die Behörde den Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Da Sie trotz Aufforderung des Erstellungsdatum des Bewilligungsbescheids nicht nachgewiesen haben, ist eine rückwirkende Befreiug nicht möglich. Die Befreiung beginnt deshalb mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Ihr Antrag bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingegangen ist (§ 4 Abs. 4 Satz 2 Rundfunkbetragsstaatsvertrag).

...

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

...

Wenn die Voraussetungen nach Ablauf der aktuellen Befreiung weiterhin vorliegen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Antrag.

Das Beitragskonto weist einschließlich 06.2013 einen Rückstand von 107,88 Euro auf. Der Rückstand betrifft Zeiträume, für die eine Befreiung nicht bestand. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Rchnungsnummer xxx xxx xxx an. Eine Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite.

FRAGEN

1. Gilt die Befreiung für Person A nicht ab dem 01.06.13 sondern ab dem 01.07.13?

2. Wenn Person A nach dem 30.11.13 weiterhin ALG-II beziehen sollte, wann möchte sie den Antrag auf eine Weiterbewilligung spätestens stellen? Am 30.11.13 oder gilt hier wieder die 2-Monats-Frist nach dem Ablauf der Bewilligung?

3. Soll Person A (neben dem originalen Bescheid) wieder den normalen Antrag auf Befreiung benutzen oder gibt es einen gesonderten Antrag auf Weiterbewilligung?

4. Kommt Person A um die 107,88 Euro nicht herum und soll das Geld vom Mund absparen und bezahlen oder um Ratenzahlung bitten?


Nebenbei bemerkt würde ich mich besonders ärgen, wenn ich Person A wäre, denn sie hätte sich die 107,88 Euro sparen können, wenn sie den Antrag rechtzeitig abgesandt hätte. Darüber hinaus will der Vermieter der Person A noch zusätzlich Geld für die Wartung der Antennenanlage, obwohl sie absichtlich noch nicht mal einen Fernseher besitzt.

Vielen Dank


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Zu 1) ab 1.7.13 ist richtig! Wenn der Bescheid z.B. am 03.04.13 bei dir gewesen wäre, hätte A sich für den gesamte Zeitraum befreien. A hätte die Anmeldung und die Befreiung direkt mit seinem nächsten Bescheid beantragen sollen (ab 1.12.13 halt!). Diese Problematik wäre damit nicht da gewesen! So muss A 6 Monate zahlen: dumm gelaufen!

zu 2) Die Befreiung muss nachweisbar zwei Monate nach dem Bescheiddatum bei dem Verein eingehen. Diesen Nachweis muss Person A im Streifall bringen. Ich würde sofort nachdem Bescheid da ist tätig werden und es per einfacher Post (Und Fax) schicken. Hört man nach 6 Wochen nichts und Anrufe bringen nichts, so hat man noch gute zwei Wochen Zeit um die Originale wiederzu beschaffen und alles per Einschreiben schicken. Ein von mir bekannter H4 Empfänger tut dies seit 1.1.13 und hatte nur einmal verlorene Post gehabt und ist nach dieser Methode verfahren, allerdings hat man ihm bestätigt, dass ein Fax eingegangen ist und seine Befreiung rechtzeitig gestellt worden ist und er hatte wieder Zeit bekommen um die Originale per Post zu schicken. Anscheinden war die erste Post verloren gegangen, was relativ häufig bei ihnen vor kommt: komischerweise nicht bei Anmeldungen, sondern immer bei Befreiunngen, naja!

zu 3) immer die selben Formulare benutzen; wenn Teilnehmernummer eingetragen ist, läuft der Prozess schneller ab und innerhalb von 2 Wochen sollte der Bescheid vorliegen.

zu 4) zwei Möglichkeiten: a) in Raten bezahlen! und als dumm gelaufen abhaken! b) darauf ankommen lassen und dagegen klagen! Schließlich hat Person A den Bescheid letztes Jahr bekommen und ohne Rundfunkgeräte hätte er gar nicht wissen können, dass sowas gibt. Die Kostenrisiken bei letzteren Fall sind wahrscheinlich für Person A gar nicht so hoch, wenn er PKH bekommen würde.

Nebenbei gemerkt: Person A hätte sich in der Tat schneller darum bemühen müssen, aber dum gelaufen und weiter gehts!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Leider muss ich Dir da widersprechen in Deiner Darstellung.Da es gängige Praxis der GEZ war die Befreiungen verschwinden zu lassen,was ich aus eigenener Erfahrung weiß.Alle Befreiungsschreiben der Arge wurden pünktlich versendet,selbst wenn sie nicht angekommen sein sollten,hat die Arge diese erneuten Anforderungen immer erst nach Ablauf der Frist gesendet um zu kassieren.
Ich hatte bei meinem Sohn das gleiche Problem,dass er den Gerichtsvollzieher vor der Tür hatte,aber nicht mit mir.
Nach Kontaktaufnahme mit der Vollzugsbeamtin der Stadt und Schilderung in schriftlicher Form,wurde der Vollzug eingestellt und zurück an die GEZ,jetzt Beitragsservice gesendet.
Nun versuchen Sie die Post an uns zu senden,aber die entsprechende Antwort folgt auf dem Fuße.
Ich versende nur noch Mails und lasse mir den Eingang bestätigen,was bisher auch immer funktioniert hat,denn diesen Abzockern gönne ich keinen Cent und das schon seit November 2011.
Denn "Wir sind das Volk"und alle Macht geht vom Volke aus und nicht von einer Hand voll Politikern.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

j

jetzt_reicht_es

Leider muss ich Dir da widersprechen in Deiner Darstellung.Da es gängige Praxis der GEZ war die Befreiungen verschwinden zu lassen,was ich aus eigenener Erfahrung weiß.
Wie gesagt: ich bin kein Fan von ihnen, aber bisher gingen von 3 Befreiungen nur eins verloren. Und wurde imme mit einfacher Post geschickt....
Aber du hast anscheinend die bessere Statistik


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Sun

  • Beiträge: 86
Ok, meine Fragen wurden alle beantwortet ...

1. Die Befreiung gilt ab dem Empfang und nicht ab dem Absendedatum.

2. Der Antrag auf Weiterbewilligung sollte sobald wie möglich gestellt werden.

3. Für den Antrag auf Weiterbewilligung soll das gleiche Formular wie beim Erstantrag benutzt werden.

4. Verpasste Antragsfristen gehen auf Kosten des Antragstellers.


Vielen Dank!


PS: Es tut mir sehr leid, daß Person A in so einer bekloppten Diktatur lebt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Sun

  • Beiträge: 86
Hallo,

nehmen wir an, Person A hätte eine Zahlungsaufforderung über 107,88 Euro für die Zeit vom 01.01. bis zum 30.06.13 erhalten, welche sie bis zum 15.10.13 begleichen solle. Nehmen wir weiterhin an, diese Person A würde den folgenden Widerspruch einlegen:


Zitat
14.10.13


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.13 fristgemäß Widerspruch ein.

Es ist mit meinem persönlichen Rechtsempfinden nicht vereinbar, für eine Zeit nachzahlen zu müssen, in der ich nachweislich bereits zu der Gruppe gehörte, welche von dem Beitragsservice befreit sein sollte. Ich muß mit dem absoluten Existenzminimum von 382,- Euro pro Monat auskommen, das weder vorne noch hinten zum Leben reicht.

Außederm habe ich zu keinem Zeitpunkt den Regeln des Beitragsservices zugestimmt.
Diese Regeln lehne ich somit ausdrücklich ab. Wie die angebliche Gesetzesgrundlage zustande kam, ist mir bekannt. Bekannt ist mir auch, daß sie mehrheitlich als grundgesetzwidrig eingestuft wird. 

Für den Fall, daß Sie die Zahlung mit Hilfe der Staatsgewalt erzwingen wollen, teile ich Ihnen vorsorglich mit, daß ich nicht mal in der finanziellen Lage bin, Ihnen eine Ratenzahlung anzubieten.


Mit freundlichen Grüßen

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Beitragsservice bei berechtigten Härtefällen kullant ist und die Forderung fallen läßt?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.263
Der Brief ist absolut gerechtfertigt und der Widerspruch entspricht auch dem Rechtsempfinden der Meisten, wenn nicht Aller. Wenn zu wenig Geld nachweislich da war, egal für welchen Zeitraum, darf kein Beitrag erhoben werden!

Der BS richtet sich aber nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dort steht eben geschrieben, dass nur (2 Monate?) rückwirkend beitragsfrei gestellt wird.

Ich würde den Brief abschicken, auf Antwort (wahrscheinlich negativ) warten und in Revision gehen. Der Wegelagerei muss Einhalt geboten werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Sun

  • Beiträge: 86
Vielen Dank für das Feedback!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Ich würde mich auch mit allen Mitteln gegen diese Abzocke wehren.
Person A hat zu minderst sehr gute Chancen, auch wenn das Gesetz verfassungskonform sein sollte.
Er soll, wenn es darauf ankommt PKH beantragen und so argumentieren, dass er vorher keine Geräte hatte und, dass sie plötzlich die Gesetze ändern und er plötzlich zahlen muss hat ihn überrascht und er ist auch nicht darüber informiert worden.

Ein Tipp wegen des Schreibens: ich würde "grundgesetzwidrig" durch "verfassungswidrig" ersetzen, obwohl sie nach eignenen Angaben eine verfassungswidrigkeit nicht erkennen können.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Sun

  • Beiträge: 86
Können wir mal von der Annahme ausgehen, Person A hätte mit Schreiben vom 17.12.13 das folgende mitgeteilt bekommen?

Zitat
Sehr geehrte Person A,

Sie wenden sich gegen den Zeitraum, für den die Befreiung gewährt wurde.

Aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist leider nicht ersichtlich, wann die Behörde den Bewilligungsbescheid ausgestellt hat. Dieses Datum kann ausschlaggebend für den Befreiungsbeginn sein.

Wird der Antrag binnen zwei Monaten nach Becheiderstellungsdatum bei uns eingereicht, können wir eine Befreiung an dem auf dem Bescheid oder der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn aussprechen

Damit wir für Sie prüfen können, ob Ihr Antrag innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist, senden Sie uns bitte einen Nachweis aus dem Hervorgeht, wann Ihr Bescheid ausgestellt wurde.

Bitte senden Sie uns innerhalb von vier Wochen die erforderlichen Unterlagen mit dem beigefügten Antwortbogen. Nach Ablauf dieser Frist entscheiden wir nach unseren Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen


Der Antwortbogen beinhaltet folgendes:

Zitat
Zu meinem Einwand erhalten Sie,

1 den Bewilligungsbescheid
2 die Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde
3 den Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF"

Datum, Unterschrift

Es wird bestätigt, dass die in Kopie beigefügte Unterlage im Original vorgelegen hat.

Datum, Unterschrift / Stempel der Behörde

Bei 1, 2 und 3 kann Person A jeweils ein Kästchen ankreuzen.

Fragen:

1 Wenn jemand die Befreiung von der Haushaltsabgabe für ab dem 01.01.2013 beantragt, dann sollte man doch logischerweise davon ausgehen können, daß der Antragsteller (Person A) mindestens ab dem 01.01.2013 zu dem Personenkreis gehört, welche unter Nr 403 der Befreiungsgründe geführt werden:

Zitat
Nr. 403

Empfänger von Arbeitslosengeld II ...

Das heißt auch automatisch, daß er noch vor dem 01.01.13 ein Bewilligungsbescheid von seinem örtlichen Jobcenters erhalten hat, sonst hätte er doch keine Befreiung inklusive Nachweise ab diesem Datum beantragt. Wenn der Antrag auf Befreiung (von Person A abgesendet am 31.05.13 und vom Beitragsservice empfangen am 06.06.13) somit also wenigstens 6 Monate nach dem Bescheiderstellungsdatum des Jobcenters erfolgte - denn eine Befreiung gilt nach deren Regeln nur wenn der Antrag binnen zwei Monaten nach Bescheiderstellungsdatum bei ihnen eingereicht wurde - dann hat sich die Frage doch schon von selber erledigt.

Warum würde sich jemand vorsätzlichh dermaßen doof stellen?

2 Was könnte man Person A raten? Daß er das dumme Spiel mitspielt und eine Kopie des Bescheids fristgemäß zurücksendet, damit sie dann irgendwann später die Mitteilung erhält, in dem bedauert wird, daß der Befreiungszeitraum nicht ab dem 01.01.13 stattfinden kann, sondern ab dem 01.06.13? Genau das weiß die Person A aber schon heute. Danach wird Person A die gleiche Zahlungsaufforderung für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.05.13 erhalten und mit dem gleichen Brief antworten, wie sie es bereits am 14.10.13 getan hat - nur diesmal wäre die Frage nach dem Anfang des Bewilligungszeitraums beim Beitragsservice (hoffentlich) geklärt.

Oder soll Person A gleich schreiben, daß sie ein Gehirn hat, lesen kann und dadurch selber weiß, daß die Befreiung nach deren Regeln für sie nicht ab dem 01.01.13 möglich ist, sie aber dennoch finanziell unfähig sei diesen Betrag zu begleichen.


Dem Beitragsservice wünschen Person A und ich die Pest am Hals, allen anderen wünschen wir einen guten Rutsch ins neue Jahr!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.237
Damit keine Formfehler begangen werden, ist es ratsam, die erforderlichen Daten mitzuteilen. Da die sich so doof stellen, kann man erkennen, wie wenig Lust die noch auf ihren jämmerlichen Job haben. Wenn es um Befreiungen geht, die jemandem zustehen, ist es kein Problem die erforderlichen Daten mitzuteilen. Gegen die anderen Forderungen kann Person A ja trotzdem Widerspruch einlegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Sun

  • Beiträge: 86
Person A hat das folgende Antwortschreiben vorbereitet:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 17.12.2013, in dem Sie eine Kopie des Bewilligungsbescheides anfordern. Sie möchten prüfen, ob sich mein Befreiungsantrag vom 31.05.2013 (bei Ihnen eingegangen am 06.06.2013) noch innerhalb der Zwei-Monats-Frist befindet, in der eine Befreiung ab Leistungsbeginn möglich wäre. Nun, die Bewilligungsbescheide für die Zeiträume vom 01.12.2012 bis zum 30.05.2013 und vom 01.06.2013 bis zum 30.11.2013 tragen beide das Datum des 30.10.2012 und befindet sich somit außerhalb der Zwei-Monats-Frist, denn die Zeit zwischen dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters und meinem Befreiungsantrag von den Rundfunkgebühren beträgt etwa 7 Monate.

Ich erkläre Ihnen hiermit, wie schon im Schreiben vom 14.10.2013 dargelegt, daß ich nicht in der Lage bin die geforderte Summe von 107,88 Euro zu begleichen. Ich lebe mit dem Existenzminimum und muß jederzeit damit rechnen, vom Jobcenter willkürlich sanktioniert zu werden, wobei es keine aufschiebende Wirkung bis zum Urteil einer Klage vor dem Sozialgericht gibt. Im Jahr 2011 wurden über 10.400 Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II um 100% sanktioniert. Das heißt, daß die Betroffenen mindestens drei Monate lang weder Hilfe zum Lebensunterhalt, Mietzahlungen noch Leistungen aus der Krankenversicherung erhalten. Das kommt einer physichen Vernichtung gleich und Sie beteiligen sich daran, wenn sie von den Betroffenen auch noch Beitragsgebühren mit Hilfe der Staatsgewalt eintreiben.


Mit freundlichen Grüßen

Person A


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 884
Ich frage mich immer, warum arme Leute so viel Angst vor den Erpressern haben.
Wie wollen GEZstapo denn bei Harzern Geld eintreiben?
Ich denk mal, einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben