Hallo zusammen,
ich habe inzwischen zwei dieser besagten Schreiben erhalten. Zunächst mit der Überschrift "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag", danach schon etwas klarer, mit den Worten "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag". Bedrohlich/Einschüchternd wirkt auf mich dabei der Hinweis unten auf der Vorderseite des Antwortbogens:
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner und jede Person, bei der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist (§ 9 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen.
Den Besagten
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag findet man leicht über google... im Folgenden habe ich die in meinen Augen relevanten Stellen zitiert, die mich aktuell beschäftigen bzw. verunsichern.
[ § 8 Anzeigepflicht beinhalten lediglich eine genaue Auflistung der Daten, die erfasst werden dürfen. ](1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. [...] Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
[...]
Meine Befürchtung ist nun, dass das angedrohte Verwaltungszwangsverfahren auf meine Kosten ausgetragen wird. Dabei geht es doch aber zunächst
nur um die Erfassung meiner Daten. Wenn ich das als juristischer Laie richtig einschätze, ist das ja nur das Vorgeplänkel zu dem eigentlichen Widerspruch, den ich gegen die Erhebung des Beitrags einlegen möchte.
[...]
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
[...]
Der letzte Satz beschäftigt mich insofern dass ich mich frage, ob es Leute gibt, die aufgrund dieser Klausel einfach Glück und ab 01.01.2014 nichts mehr zu befürchten haben... das weicht aber wohl vom Thema ab.
Es würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand äußern könnte, der einen juristischen Hintergrund hat oder die Sache selber erlebt und schon einen oder besser mehrere Schritte weiter ist. Es wäre einfach schön Gewissheit zu haben, dass man sich durch das Ignorieren dieser Schreiben nicht am Ende ein Eigentor in Form von unnötigen Kosten schießt. Oder anders herum und als Frage formuliert:
Sollte man den Antwortbogen noch ausfüllen und dann erst gegen die eigentliche Erhebung des Beitrags Widerspruch erheben? Natürlich würde mich ein Link zu einem entsprechenden Beitrag genauso freuen. Sollte mich nicht wundern, wenn es den bereits geben würde. (Ich gehöre zu den Leuten, die zu doof für die Forums-Suchfunktionen sind. Nicht weil ich es nicht versuche; viel mehr, weil ich nicht die passende Formulierung finde)
Grundsätzlich empfinde ich das ganze Konzept der öffentlich-rechtlichen Sender als absurd oder zumindest längst überholt. Die juristischen Formulierungen und die Berufung auf einen entsprechenden Staatsvertrag (der sich im Übrigen auf einen Weiteren bezieht, welcher sich wiederum auf einen Weiteren bezieht) schüchtern mich aber doch effektiv ein.
Liebe Grüße an alle Mitstreiter!