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Autor Thema: Anschreiben mit Antwortbogen  (Gelesen 5643 mal)

S
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Anschreiben mit Antwortbogen
Autor: 06. November 2013, 19:30
Hallo,

Person A hat nun auch das Standardschreiben bekommen, incl. Antwortbogen um Daten zu erfassen seit wenn die besagte Person in diesem Haushalt lebt.
Diese Person fragte, ob es mittlerweile schon Informationen über gelaufene Klagen gibt.

Wie soll Person A sich denn zu diesen Schreiben am besten verhalten. Zudem lebt sie schon seit dem 1.1.13 in dieser Wohnung und wahrscheinlich wäre bei einer korrekten Rückantwort eine Rückzahlung von über 170€ fällig.

Liebe Grüße,

Sic.


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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#1: 07. November 2013, 09:42
Die Bettelbriefe am besten ignorieren, nach dem ersten, bekommst du noch zwei weitere Erinnerungsschreiben, wenn du darauf auch nicht reagierst, ist erst mal Ruhe und es passiert gar nichts, so wie viele das hier schildern.

Einige haben wohl seit 3 Monaten und mehr nach dem 3. Brief nichts mehr von dem Laden gehört.


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H
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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#2: 10. November 2013, 13:00
Hallihallo liebe Anti-GEZ-Mitstreiter :-),

habe nun auch so einen Brief mit Antwortbogen bekommen. Wenn ich richtig verstehe ist das KEIN Mahnbescheid, richtig? Also einfach wegschmeißen.

Und erst wenn der richtige Mahnbescheid kommt, erst dann Widerruf, richtig?!

Danke & Lieben Gruß
Hudson :-)


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u
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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#3: 05. Dezember 2013, 23:52
Hallo zusammen,

ich habe inzwischen zwei dieser besagten Schreiben erhalten. Zunächst mit der Überschrift "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag", danach schon etwas klarer, mit den Worten "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag". Bedrohlich/Einschüchternd wirkt auf mich dabei der Hinweis unten auf der Vorderseite des Antwortbogens:

Zitat von: Vorderseite Antwortbogen, unten
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner und jede Person, bei der Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner ist (§ 9 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen.

Den Besagten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag findet man leicht über google... im Folgenden habe ich die in meinen Augen relevanten Stellen zitiert, die mich aktuell beschäftigen bzw. verunsichern.

[ § 8 Anzeigepflicht beinhalten lediglich eine genaue Auflistung der Daten, die erfasst werden dürfen. ]

Zitat von: § 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. [...] Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
[...]
Meine Befürchtung ist nun, dass das angedrohte Verwaltungszwangsverfahren auf meine Kosten ausgetragen wird. Dabei geht es doch aber zunächst nur um die Erfassung meiner Daten. Wenn ich das als juristischer Laie richtig einschätze, ist das ja nur das Vorgeplänkel zu dem eigentlichen Widerspruch, den ich gegen die Erhebung des Beitrags einlegen möchte.

Zitat von: § 11  Verwendung personenbezogener Daten (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
[...]
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und 5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
[...]
Der letzte Satz beschäftigt mich insofern dass ich mich frage, ob es Leute gibt, die aufgrund dieser Klausel einfach Glück und ab 01.01.2014 nichts mehr zu befürchten haben... das weicht aber wohl vom Thema ab.

Es würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand äußern könnte, der einen juristischen Hintergrund hat oder die Sache selber erlebt und schon einen oder besser mehrere Schritte weiter ist. Es wäre einfach schön Gewissheit zu haben, dass man sich durch das Ignorieren dieser Schreiben nicht am Ende ein Eigentor in Form von unnötigen Kosten schießt. Oder anders herum und als Frage formuliert: Sollte man den Antwortbogen noch ausfüllen und dann erst gegen die eigentliche Erhebung des Beitrags Widerspruch erheben? Natürlich würde mich ein Link zu einem entsprechenden Beitrag genauso freuen. Sollte mich nicht wundern, wenn es den bereits geben würde. (Ich gehöre zu den Leuten, die zu doof für die Forums-Suchfunktionen sind. Nicht weil ich es nicht versuche; viel mehr, weil ich nicht die passende Formulierung finde)

Grundsätzlich empfinde ich das ganze Konzept der öffentlich-rechtlichen Sender als absurd oder zumindest längst überholt. Die juristischen Formulierungen und die Berufung auf einen entsprechenden Staatsvertrag (der sich im Übrigen auf einen Weiteren bezieht, welcher sich wiederum auf einen Weiteren bezieht) schüchtern mich aber doch effektiv ein.

Liebe Grüße an alle Mitstreiter!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2014, 05:18 von Bürger«

x

xrw

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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#4: 06. Dezember 2013, 03:16
Meine Befürchtung ist nun, dass das angedrohte Verwaltungszwangsverfahren auf meine Kosten ausgetragen wird.

Ob es ein Verwaltungszwangsverfahren geben wird oder ob sie einfach nach mehr oder weniger bloßem Anschein oder nach Nachforschungen zwangsanmelden oder ob sie hartnäckige Verweigerer einfach vorerst oder dauerhaft abschreiben, weiß momentan niemand. Bevor du dran bist, wird es höchstwahrscheinlich schon Erfahrungen von Leuten geben, die die 3 Briefe schon seit über einem halben Jahr hinter sich haben.

Zitat von: § 11  Verwendung personenbezogener Daten (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)
Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.
Der letzte Satz beschäftigt mich insofern dass ich mich frage, ob es Leute gibt, die aufgrund dieser Klausel einfach Glück und ab 01.01.2014 nichts mehr zu befürchten haben...

Die 12 Monate fangen erst zu laufen an, wenn sie die Daten haben. Deshalb lassen sie ja die Gemeinden zwischenlagern, was sie nicht innerhalb von einem halben Jahr bearbeiten können. Allmählich wird es aber spannend, weil ihnen bei den Ersten bloß noch 3 Monate bleiben. Man muss aber auch damit rechnen, dass sie frech sind und behaupten, es wär schon was überprüft, wenn der erste Brief mit Premiumpost rausgegangen ist.

Es wäre einfach schön Gewissheit zu haben, dass man sich durch das Ignorieren dieser Schreiben nicht am Ende ein Eigentor in Form von unnötigen Kosten schießt.

Das primäre Risiko ist, dass man im Fall der Zwangsanmeldung 6% Zinsen p.a. plus die Kosten dafür (z.B. das Honorar des Spitzels) zahlen muss. Theoretisch kann es auch ein Bußgeld und/oder Kosten für den Verwaltungszwang geben. Dürfte aber im Vergleich zum Kostenrisiko einer Klage alles vernachlässigbar sein.

Freiwillige Anmeldung empfielt sich dann, wenn man unbedingt selber klagen will, bevor das durch Entscheidungen in anderen Fällen obsolet wird (oder wenn man halt den Rundfunkbeitrag zahlen will). Sonst würd ich es eher für blöd halten, solang keine konkreten unerwünschten Konsequenzen ersichtlich sind. (In Bayern kann man auch ohne Anmeldung klagen, erwirbt damit aber auch keine persönlichen Rechte.)


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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#5: 06. Dezember 2013, 10:06
Wer garantiert eigentlich, dass man die berühmten Bettelbriefe überhaupt erhalten hat? Können doch auch auf dem Postweg verloren gegangen sein. Solls ja auch geben. Oder vielleicht hat man ja auch böse Nachbarn, die einem ständig die Post aus dem Briefkasten fischen. >:D

Niemand kann einem nachweisen, dass man die "Bitte melden Sie Ihre Wohnung an."-Post auch bekommen hat.


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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#6: 06. Dezember 2013, 10:53
Bei Briefen, die rechtlich relevant sind, sollte man genauer hinschauen, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite abgedruckt ist. Bettelbriefe ohne Rechtsbehelfsbelehrung muss man nicht besser behandeln wie Werbung oder ähnliche unerwünschte Infopost. Passiver Widerstand ist nicht so gut wie selber aktiv zu werden, aber auch gut.


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Re: Anschreiben mit Antwortbogen
#7: 07. Dezember 2013, 00:29
Vielen Dank für eure raschen Antworten! Da gehe ich doch gleich schon ein Stück gelassener ins Wochenende... und wünsche euch allein ein schönes Selbiges! :)


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