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Autor Thema: Kein beitragsbescheid da nie bezahlt. wie geht person z vor?  (Gelesen 8898 mal)

s
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hallo,
person z hat bisher noch nie gez gebühren bezahlt, immer schön die schreiben ignoriert.
nun hat person z ein schreiben bekommen das die daten durch das einwohnermeldeamt erhoben wurden und person z soll angeben ab wann sie in der wohnung lebt und/oder ob bereits ein anderes kundenkonto für den haushalt existiert. wenn person z dort schon vor dem 1.1.13 eingezogen ist soll sie komplett nachzahlen.
welche daten bekommt die gez? kann sie wissen wie lang person z dort lebt?
was ist wenn person z nicht reagiert?
kann auch einspruch ohne gebührenbescheid erhoben werden?

danke vorab für eure antworten


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F
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Auf diese Bettelbriefe musst Person Z nicht reagieren und schon gar nicht mit einem Widerspruch. Das bringt nichts.
Welche Daten der Rundfunkservice alles von den Einwohnermeldeämtern erhebt, weiß ich nicht genau. Ich denke aber, dass der Meldezeitraum dabei sein dürfte.

Mit einem Widerspruch muss Person z erst auf einen Beitragsbescheid reagieren. Das sollte auch auf dem Brief drauf stehen. Alles andere würde ich aber nicht wegwerfen, sondern schön abheften.


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leider steht in dem brief kein zeitraum. person z hat die wahl zwischen 1. kundennummer angeben falls schon beitrag bezahlt wird, 2. einzug vor dem 1.1.13 dann gilt beitragspflicht ab 1.1.13 und wenn einzug danach dann angabe ab wann berechnet werden soll. dazu ist nur eine frist angegeben bis wann die rückmeldung gegeben sein muss.


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leider steht in dem brief kein zeitraum. person z hat die wahl zwischen 1. kundennummer angeben falls schon beitrag bezahlt wird, 2. einzug vor dem 1.1.13 dann gilt beitragspflicht ab 1.1.13 und wenn einzug danach dann angabe ab wann berechnet werden soll. dazu ist nur eine frist angegeben bis wann die rückmeldung gegeben sein muss.

So lange es sich nicht um einen offiziellen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung handelt, muss Person Z darauf nicht reagieren. Habe auch schon diese Briefe hinter mir und warte nun auf den offiziellen Beitragsbescheid, damit ich Widerspruch einlegen und dann vielleicht auch irgendwann einmal eine Klage einreichen kann.


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Welche Daten der Rundfunkservice alles von den Einwohnermeldeämtern erhebt, weiß ich nicht genau. Ich denke aber, dass der Meldezeitraum dabei sein dürfte.

Ich habe mir mal spaßeshalber die beim Beitragsservice über mich gespeicherten Daten zusenden lassen (Landesdatenschutzgesetz). Der Meldezeitraum war nicht dabei, dafür aber meine vorherige Anschrift, die schon fast 10 Jahre nicht mehr aktuell ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

j

jetzt_reicht_es

hallo,
person z hat bisher noch nie gez gebühren bezahlt, immer schön die schreiben ignoriert.
nun hat person z ein schreiben bekommen das die daten durch das einwohnermeldeamt erhoben wurden und person z soll angeben ab wann sie in der wohnung lebt und/oder ob bereits ein anderes kundenkonto für den haushalt existiert. wenn person z dort schon vor dem 1.1.13 eingezogen ist soll sie komplett nachzahlen.
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Geburtsdatum
Geburtsort
Doktorgrad
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Und Datum der Anmeldung!
Sie haben alles was sie brauchen!
Können nur systemsbedingt nicht feststellen wie  viele Personen in der Wohnung wohnen (insbesondere bei Mehrfamilienhäuser) und welche Wohnungen Beiträge zahlen oder nicht!
Wenn man also antwortet, tut man ihnen ein Gefallen und es spricht nichts gegen ein Beitragsbescheid!
Wie wäre es mit der Rücksendung der nächsten Post mit dem Vermerk unbekannt weggezogen!?
Soweit es geht verwirren!
ABER NIE ANTWORTEN. SCHON GAR NICHT DIE UNWAHRHEIT SCHREIBEN WIE: erst gerade eingezogen! Denn dann ist man erst recht dran und vielleicht auch noch wegen Betrug!


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Und Datum der Anmeldung!
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Auf dem von mir beim BS angeforderten Datenauszug ist das Datum der Anmeldung NICHT angegeben! Hast Du sichere Informationen darüber, dass das Anmeldedatum mit übertragen wird?


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j

jetzt_reicht_es

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Auf dem von mir beim BS angeforderten Datenauszug ist das Datum der Anmeldung NICHT angegeben! Hast Du sichere Informationen darüber, dass das Anmeldedatum mit übertragen wird?
Natürlich nicht!
Auszug aus dem Gesetz (statt zu fragen einfach mal googeln):
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&ved=0CEUQFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.rundfunkbeitrag.de%2Fe1645%2Fe2447%2FFuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf&ei=VRmIUt6TNanJ4gT2oYHQAg&usg=AFQjCNEfTEyvFGop9RSnfbEs3h-pJaFWTQ

Gesetz hänge ich dir auch rein, damit nicht die Frage kommt welches Gesetz? Und da auf Seite 16!
Wahrscheinlich haben sie das deshalb nicht in dem Schreiben gesendet, damit sie die IQ testen!
Zitat
(9) Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu
ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden
Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:
1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich
aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.

Ich hoffe das ist dir Beweis genug!


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@jetzt_reicht_es: Alter! Nicht so aggressiv bitte! Ein einfacher Hinweis aufs Gesetz hätte genügt. Ich wollte keinesfalls Deine Aussage in Frage stellen. Ausserdem muss ja nicht alles, was im Gesetz steht auch so ausgeführt worden sein.

Für mich ist das interessant, weil ich vermute dass mir gespeicherte Daten beim Auskunftsersuchen vorenthalten und alte Daten nicht aktualisiert oder gelöscht wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2013, 10:16 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

j

jetzt_reicht_es

Ausserdem muss ja nicht alles, was im Gesetz steht auch so ausgeführt worden sein.
OK!
Du glaubst ja das was du glauben willst.

Dann wird eben Tag des Einzuges nicht gespeichert bzw. geliefert.
Wenn es aggressiv angekommen ist, möchte ich mich hiermit entschuldigen.
Nichts für Ungut!
Lassen wir es mal gut sein....


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Ich glaube nicht - ich vermute! Dass es 2 Datenbanken gibt: eine offizielle, mit Beitragsnummer und eine inoffizielle zur Auffindung bisher nicht erfasster Personen und Firmen.

Entschuldigung angenommen.


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Klasse, ich danke euch. Dann reagiert Person Z  mal nicht und sollte noch einer kommen versucht sie das mit dem "unbekannt verzogen" auch wenn sie nicht weiß wie das funktioniert. Auf den Umschlag schreiben und wieder ab in einen Briefkasten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2013, 10:31 von Uwe«

O
  • Beiträge: 1
Hallo...

Bitte dringend um Hilfe!

Vielen Dank für jede Antwort...





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  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
@ohne mich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6168.0.html

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Da steht auch 11/11 - 07/13 das sagt alles
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2013, 23:46 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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